hatte vor drei jahren was ähnliches..auf der a 43, bekam auch wg. nötigung ne vorladung, hab auch nichts dazu sagen können...und gesagt...nach vier wochen kam post von der staatsanwaltschaft, dort hatte ich dann angerufen...die meinten, das der staatsanwalt zu 51% davon ausgeht erfolg vor gericht zu haben, die kosten wären dann über 1000€ gewesen, hab dann einen vergleich mit 500€ ausgemacht,da heißt sie haben mir so ein angebot gemacht, das dann ohne anerkennung jeglicher schuld, einen zivilrechtsverfahren der person bin ich danach auch entgangen, was aber hätte kommen können...das mal nur als negativ erfahrung dazu von mir..mit etwas positivem...und ich wußte auch nichts von irgendeiner nötigung wg engen auffahren auf längerer strecke...kannte noch nicht einmal das fahrzeug...
wünsche da mal viel glück bei der sache...und das es besser ausgeht...