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Dann sei mal meine ex hat in der Rechtsabteilung vom Kreis gearbeitet
Glaub mir das die genug Fälle mit Einsatzwagen verloren haben
Das kann Ja sein das du in deinem fall gefrustet bist
Dennoch sind es Einzelfälle und nicht immer geht es an den bevorzugten Sonderrechtler
Mein letztes bezog sich eh auf den Hund
Den Rest warte ich ab was bei einer Klage raus kommt
Teilschuld kann sein
Aber eben auch nicht
Abwarten ob der biker denn überhaupt was macht
Zitat von ayran im Beitrag #19
Bei einer Anklage /Anzeige muss der Besitzer beweisen das es nicht so war
So ist das in der Rechtslage
Nicht der anzeigende /Kläger
Da musst du dich mal richtig erkundigen
So funktioniert deutsches recht
Wenn ich dich anzeige das du mir was getan hast musst du beweisen das es nicht so war
Etc ...
So zerbröselt der Keks nun mal
Das geht auch bei Anzeigen
Wenn dich jemand anzeigt geht's du ersma vorgeladen zur Aussage zur Polizei
Dann entscheidet der Staatsanwalt ob er meint das er die Klage vor Gericht bringt
Sagt er nein
Geht's zum Schiedsmann
Kommt nichts rum
Kommt privatklageweg für den anzeigenden
So oder so macht es Stress hoch zehn
Und da geht es erst ohne Staatsanwaltschaft
Dann können sie sich aber wieder rein hängen
Desweiteren gibt es genug die falsch bezeugen
Dann steht man nicht so gut dar
Beweislage liegt beim Anwalt under angezeigten Person zur Unschuld
Hier mal mit Signal und Blaulicht
http://mobil.ksta.de/auto/-unfall-mit-re...0,24941576.html
Teilschuld des rtw Fahrers trotz aller Signale
Zitat von Leo1987 im Beitrag #23
ein Blaulicht und horn hast zwar Sonderrechte aber die StVZO bleibt trotzdem bestehen wenn dir also wie bei mir und meinem chefpassiert ein Polizeiwagen mit Blaulicht die Vorfahrt an deiner grünen Ampel nimmt haben die Schuld
Zitat von 10ergreen im Beitrag #20
Bin mal auf MasterU gespannt, was der dazu sagt. Kann mir aber schon denken, worauf es hinaus läuft.
Also Blaulicht und Sirene war an, aber habe die erst gehört/gesehen als die mir auf meinem Fahrstreifen bei deren Kurveschneidüberholaktion entgegen kamen (so 25m vor mir). Weiterhin waren die ja gleichzeitig auch Ersthelfer, bin ja direkt vor denen zum Stehen gekommen :D. Polizeilich aufgenommen wurde das auch.
@10ergreen
Bei deiner Frau ist die Lage meiner Meinung nach eindeutig...ihr Sicherheitsabstand war zum Vordermann einfach zu gering. Wäre dieser ausreichend groß gewesen, hätte sie bei einer Gefahrenbremsung des Vordermannes noch bremsen können. Ich weiß, im Stadtverkehr klingt das doof, denn da passt der Abstand nie, aber es ist nun mal so. Es ist egal ob der BMW-Fahrer bremst, weil irgendwer auf die Straße latscht oder nen RTW kommt. Er hat in dem Moment Platz geschafft, was er auch muss, deine Frau war zu nah an ihm dran und peng. Da gibt es leider auch nicht viel dran zu rütteln.
@Cephyru5
Gute Frage...wenn die Jungs Blaulicht und Horn anhatten, war es ne Eilfahrt, sprich sie haben Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen. Übersetzt heißt das
- Sonderrechte: Man muss sich nicht mehr an die StVO halten, sprich, kann auch die Gegenfahrbahn nutzen, über rote Ampeln fahren oder entgegengesetzt in ne Einbahnstraße fahren.
- Wegerechte: Die anderen Verkehrsteilnehmer sind dazu verplfichtet Platz zu schaffen
So, jetzt spinnen wir die Sache mal weiter: Für mich klingt es ein wenig danach, als seist du mit unangepasster Geschwindigkeit in die Kurve gefahren. Sicherlich das Gleiche. Du schreibst selbst das die Kurve schlecht einsehbar war. Was wäre denn gewesen, wenn dort nen Pannenfahrzeug gestanden hätte, welches grade kaputt gegangen ist und deshalb nicht abgesichert war oder nen Stauenden? Ich weiß, "Hätte hätte Fahrradkette", aber trotzdem. Trotzdem würde ich die Sache nem Anwalt übergeben, vielleicht kann der was machen. Die Behördenfahrzeuge haben alle nen UDS, welches (hoffentlich durch die Kollegen manuell) ausgelöst wurde - es kam ja zu keinem Crash zwischen euch beiden, somit löst es nicht von selbst aus. Darüber lässt sich nachvollziehen wie lange das Horn an war, wie schnell der NEF war usw. Vielleicht lässt sich so noch was erreichen.
Ich denke aber, dass so argumentiert wird. Und ich denke auch nicht, dass der NEF 80 km/h drauf hatte...die Feuerwehr fährt zwar finsterer als die Polizei, aber nicht so viel finsterer. Und vielleicht sind 50 km/h in einer nicht einsehbaren Kurve auch einfach zu viel.
@Jense
Stress ist untertrieben...
Zitat von Jense im Beitrag #27Zitat von 10ergreen im Beitrag #20
Bin mal auf MasterU gespannt, was der dazu sagt. Kann mir aber schon denken, worauf es hinaus läuft.
Kannst du bitte mal deine zutiefst subjektiv gefärbte "Brille" abnehmen?
Im übrigen ... Sonder- und Wegerechte besagen nicht, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort bremsen müssen. Es bedeutet lediglich den Weg frei zu machen. Wenn als der BMW-Fahrer, aus welchen Gründen auch immer, in die Eisen steigt und deine Frau auffährt, dann ist es eine Sache zwischen den beiden ... In diesem Zusammenhang Schuld beim Fahrer des Rettungswagen zu suchen, ist für meine Begriffe völlig realitätsfern.
In diesen Fällen zitiere ich am liebsten §1 Abs.1 StVO ... "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Alle die denken, dass man mit Sonder- und Wegerechten im Verkehr wilde Sau spielen kann, haben mal überhaupt keine Ahnung!
Diese Fahrten sind STRESS pur!!!
Zitat von GreenDevil75 im Beitrag #26
Da kannst du mal Fisico fragen. Die kann Dir aus erster Hand sagen was ein notarzt darf und was nicht
Zitat von ayran im Beitrag #19
Bei einer Anklage /Anzeige muss der Besitzer beweisen das es nicht so war
So ist das in der Rechtslage
Nicht der anzeigende /Kläger
Da musst du dich mal richtig erkundigen
So funktioniert deutsches recht
Wenn ich dich anzeige das du mir was getan hast musst du beweisen das es nicht so war
Etc ...
So zerbröselt der Keks nun mal
Zitat von Jense im Beitrag #27Zitat von 10ergreen im Beitrag #20
Bin mal auf MasterU gespannt, was der dazu sagt. Kann mir aber schon denken, worauf es hinaus läuft.
Kannst du bitte mal deine zutiefst subjektiv gefärbte "Brille" abnehmen?
Im übrigen ... Sonder- und Wegerechte besagen nicht, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort bremsen müssen. Es bedeutet lediglich den Weg frei zu machen. Wenn als der BMW-Fahrer, aus welchen Gründen auch immer, in die Eisen steigt und deine Frau auffährt, dann ist es eine Sache zwischen den beiden ... In diesem Zusammenhang Schuld beim Fahrer des Rettungswagen zu suchen, ist für meine Begriffe völlig realitätsfern.
In diesen Fällen zitiere ich am liebsten §1 Abs.1 StVO ... "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Alle die denken, dass man mit Sonder- und Wegerechten im Verkehr wilde Sau spielen kann, haben mal überhaupt keine Ahnung!
Diese Fahrten sind STRESS pur!!!
Mario ich denke Ausnahmen gibt es immer wieder, aber wenn ich sehe wie idiotisch sich die anderen Verkehrsteilnehmer teilweise verhalten kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es Stress pur ist, weil die Idioten ja unberechenbar sind.
Da wird an unmöglichen Stellen angehalten und der komplette Verkehr blockiert oder teilweise gar nicht reagiert oder es werden sich Rennen geliefert usw.
Ich für meinen Teil hatte bei jeder Fahrt im Rtw immer einen super kompetenten Sanitäter, der mir sehr gute Hinweise gegeben hat. Einmal hat er dem Fahrer gesagt, dass ich zu einem bestimmten Durchgangsarzt muss, so war dann meine Zvizeit vorzeitig zu Ende und beim zweiten Mal hat er mir auch empfohlen ein anderes Krankenhaus anzufahren und weiß Gott er behielt Recht, durch eine Freundin erfuhr ich dass da nicht ordentlich untersucht wird.
Zitat von assi2assi im Beitrag #35Zitat von ayran im Beitrag #19
Bei einer Anklage /Anzeige muss der Besitzer beweisen das es nicht so war
So ist das in der Rechtslage
Nicht der anzeigende /Kläger
Da musst du dich mal richtig erkundigen
So funktioniert deutsches recht
Wenn ich dich anzeige das du mir was getan hast musst du beweisen das es nicht so war
Etc ...
So zerbröselt der Keks nun mal
in der deutschland biste so lange unschuldig bis deine schuld bewiesen ist. des was du sagst is amiland da biste schuldig bis du deine unschuld bewiesen hast
ich schätz ma das du sicherlich ne teilschuld kriegst,weil nass un schlecht einsehbare kurve,und somit eig langsamer fahren musst.wenns trocken gewesen wär hättest du sicher bessere chancen
Allein schon dadurch, dass du quasi einen alleinunfall hattest. Du hast überbremst, warum ist erst mal egal, einsatzfahrzeug oder nicht.
Du musst den nachweis führen, warum der andere schuld sein soll, dass du zu sturz gekommen bist UND dass es auch zum unfall gekommen wäre, wenn du nicht vor schreck überbremst hättest.
Ohne zeugen - schwer machbar. Im nachhinein wars rutschig und schlecht einsehbar, man könnte dir noch zusätzlich unangepasste geschwindigkeit oben drauf packen. Aber frag nen richtigen anwalt. Foren helfen da nich weiter.
Zitat
Allein schon dadurch, dass du quasi einen alleinunfall hattest. Du hast überbremst, warum ist erst mal egal, einsatzfahrzeug oder nicht.
des stimmt so nich ganz.freund von mir is auf ner nassen (oder feuhcten,nich ganz sicher) landstrasse 100 gefahrn und musste bremsen weil einer zu blöd zum überholen war.dabei is ihm des vorderrad weggerutscht. er hatte keinerlei berührung mit nem andren fahrzeug aber schaden am mopped und schmerzengeld (lag ein tag im krankenhaus) wurden gezahlt
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