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Es ist überhaupt das erste mal, dass ich höre, das man eine lackierung eintragen lassen muss, abgesehen davon werden ja "nur" anbauteile lackiert und nicht das ganze moped, wo also soll da dass problem bestehen? es gibt doch auch genug autohersteller die neonfarben verwenden...siehe ford ka oder fiesta...selbst nen neongelben mercedes gibt es mit neonfarbe
Irrtum .... das sind keine Neonfarben bei den Autoherstellern !!!!! nur sehr helle und kräftige Farben ...... Neonfarben leuchten auf wenn du sie anleuchtest und das ist für Normalfahrzeuge nicht erlaubt.
Nur Einsatzfahrzeuge dürfen so eine Neonfarbe tragen.
Für alle anderen darf die Neonfläche nicht größer als ca 5% der gesamten Oberfläche betragen ..... so zu mindestens die Aussage meines TüV Bekannten. Diese sollte dann EINGETRAGEN werden damit es keine Probleme mit den Gesetzeshütern gibt. (also fast ein Gutachten erstellen lassen wo genau aufgeführt ist wo die Neonfarbe angebracht ist und in welcher größe)
hol dir doch plaste dip von foliatec die haben so ein fieses gelb im angebot....wenn es ärger gibt ziehste den mist einfach wiedar ab und gut ist
http://www.atu.de/shop/Tuning-w5359/Car-...CFenHtAodrmUAmQ
man muss auf phosphorisierend und fluorizierende lacke im unterschied achten..
die erwähnte warnweste soll ja warnen..sprich zum schutz dienen und ist auch mattiert..
dazu das aus dem netz..gesetzesauszug...
"Nach § 49aAbs 1 Satz 2 gelten auch Leuchtstoffe als lichttechnische Einrichtungen. Sie dürfen daher an Kfz u ihren Anh nur dann angebracht sein, wenn sie vorgeschrieben oder für zulässig erklärt worden sind. Es sind Zweifel aufgetreten, ob die als „Tageslichtleuchtfarben“ angebotenen Farben, sei es als Farbstoffe oder in Folienform, Leuchtstoffe enthalten u damit als solche zu behandeln sind.
Zu den Leuchtstoffen gehören nach einer auch international anerkannten Definition alle Stoffe, die u.a. zur Photolumineszenz fähig sind. Das sind solche Stoffe, hier Farbpigmente, die durch Absorption von elektromagnetischer Strahlung ihrerseits wieder eine Eigenstrahlung abgeben, die für die angewendeten Farbpigmente charakteristisch ist. Die anregende Strahlung ist idR kurzwelliger als die von dem Pigment wieder abgegebene Strahlung. Diese Umwandlung von Strahlungsenergie kann dazu genutzt werden, ein für das Auge weniger wirksames kurzwelliges Licht (nach Blau hin) oder auch Anteile aus dem für das Auge ganz unwirksamen Ultraviolettbereich in wirksamere Bereiche des sichtbaren Spektrums umzuwandeln, um damit gleichzeitig eine hohe Leuchtdichte im speziellen Farbbereich des angewendeten Leuchtpigments zu erhalten. Bei den als Tageslichtleuchtfarben bezeichneten Stoffen bezieht sich diese Transformation besonders auf die im Tageslicht enthaltene, weniger wirksame Strahlung in solche von größerer Wirksamkeit. Die mit dem Begriff „Tageslichtleuchtfarbe“ verknüpfte Eigenschaft setzt also das Vorhandensein eines Leuchtstoffs voraus; sie ist damit an Fz auf Grund der Bestimmungen des § 49a Abs 1 nicht zulässig.
Mit Anstrichen oder Folien, die die beschriebene Strahlungsumwandlung ausnutzen, können z.T. wesentlich höhere Leuchtdichten erzielt werden als mit normalen Farbanstrichen der gleichen Farbart, deren Leuchtdichte lediglich durch Reflexion des im remittierten Bereich vorhandenen Anteils der einfallenden Strahlung entsteht. Derartig behandelte Fz werden gegenüber anderen besonders hervorgehoben. Gerade diese Möglichkeit einer besonderen Warnwirkung soll insbesondere demWarnanstrich nach § 49a Abs 7 vorbehalten bleiben.
die warnweste ist eine sicherheitsweste und hat deshalb eine ausnahmegenehmigung..diese enthält phosphorisierende und fluoriziernende farben..sie wird auf bikes zur sicherheit und besserer sich t erlaubt und ist ja in pkws pflicht um bei unfällen erkannt zu werden..
das erklärt sich doch logisch ..zum anderen kannst du sowas nachgooglen..
man könnte das neongelb eine tacken runter mischen..sodass der effekt nicht mehr so grell ist..dann kann man argumentieren, das man ja besser erkannt wird mit dem bike..was ja sinnig ist..also quasi das es der sicherheit dient und eine andere farbe auf den teilen in kombination lackiert..
mein kollege mischte das gelb auch nur etwas runter..sodass der neoneffekt weg war..aber das intensive gelb damals blieb..
mal als idee
frag beim tüv was mit einer runtermischung wäre..und das es dann nichtmals mehr phosphorisierend wäre..das könnte klappen
ich würde meine karre so lackieren wie es mir passt....wie hoch ist denn schon die wahrscheinlichkeit, das man ernsthaft probleme damit bekommt?
schau dir mal so ein bike an....wieviel fläche ist da schon groß zu lackieren? hinzu kommen diese besagten blauen akzente und sicherlich noch ne menge aufkleber
von hinten sieht man das neonzeug kaum...von vorne funzzelt eh die ganze zeit ein scheinwerfer den man ehr sieht wie die farbe und von der seite ist es ja nun auch nicht die wahnsinnsfläche.....
bevor wir wieder zu moralaposteln werden von wegen dududu......also ich persönlich empfinde es als pillepalle auch wenn es sicher irgendwo gesetzlich untersagt ist, aber wir leben nunmal in der brd wo eh alles was spaß macht verboten ist
Zitat von rubbeldiekatz im Beitrag #17
ich würde meine karre so lackieren wie es mir passt....wie hoch ist denn schon die wahrscheinlichkeit, das man ernsthaft probleme damit bekommt?
schau dir mal so ein bike an....wieviel fläche ist da schon groß zu lackieren? hinzu kommen diese besagten blauen akzente und sicherlich noch ne menge aufkleber
von hinten sieht man das neonzeug kaum...von vorne funzzelt eh die ganze zeit ein scheinwerfer den man ehr sieht wie die farbe und von der seite ist es ja nun auch nicht die wahnsinnsfläche.....
bevor wir wieder zu moralaposteln werden von wegen dududu......also ich persönlich empfinde es als pillepalle auch wenn es sicher irgendwo gesetzlich untersagt ist, aber wir leben nunmal in der brd wo eh alles was spaß macht verboten ist
Ich vertrete meine Meinung und dazu stehe ich auch, als Mod habe weder ich noch die anderen Mod´s die Aufgabe diversen Erwachsenen und normal denkenden Menschen die Bundeseinheitlichen Gesetze zu Zitieren oder diese Umzusetzen, dafür besitze ich a) kein Juristisches Fachwissen und b) muss sich niemand meiner Denkweise anschließen da eben jeder für sich in diesem Forum ein Erwachsener Mensch ist
Aber ich nehme deine Kritik zur Kenntnis und werde dich bei der nächsten gelegenheit auch mal auf deine Monologe (sofern sie mir nicht gefallen) ansprechen
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