Also,muss min. den Hinterreifen neu haben weil es im April zu Tüv geht.
Hab
vorn 120/60 ZR 17 (55w)
hinten 170/60 ZR 17 (72w)
im Fzg.Schein eingetragen.Mit dem Hinweis bei Ziff.22 REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM: BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
Im Brief steht nichts davon.
Drauf sind
Vorn 120/60 ZR 17 (55w)
Hinten 180/55 ZR 17 (73w)
Beides Michelin PiPo.
Der Vorbesitzer hat mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Krafträder von Michelin mitgegeben.Welche, so wie ich das sehe,auch für den Motorrad/Felgen/Reifentyp/Breite/Querschnitt ist.(ZX600 G/H,ZX-6R 98-99)
Im letzten Tüv Prüfbericht,an dem die KFZ Typendaten angeheftet sind, steht:
Nur folgende Reifenpaar Zul.:Bridgestone ,vorn BATT-LAX BT56F G Radial TL/Hinten BATTLAX BT56R Radial TL oder Dunlop,Vorn D240F J TL,Hinten D204 J TL.
Darf ich die Michelin PiPo jetzt wirklich auch fahren !?
Ändern sich irgendwie die Fahreigenschaften wegen der Hinterreifenbreiten/Querschnitt (180/55) !?
Und wo mit fahre ich als Anfänger am besten!? (komme mit dem PiPo aber ganz gut zurecht)
Bieten andere Hersteller auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an !? (Metzeler,Conti)
Was ist mit NanKang o. Maxxis!? (billig)..ist von abzuraten oder kann man fahren !?
ich hab ja gesagt das ich Unmengen (teilweise blöde)Fragen habe