Nen Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis besitzt im Grunde genommen keinen Versicherungsschutz und ist somit nicht zugelassen im Bereich der StVO! Kleines Beispiel, du hast Nachts nen Unfall, der Unfallgegner sagt dir "der hat mich geblendet", ein Gutachter untersucht das Fahrzeug und findet dort nen paar Xenonbrenner - könnte passieren das du dann ziemlich alt aussiehst.
Was dir die Dekra da erzählt hat, ist blödsinn, ganz einfach. Einer meiner Dozenten hat gesagt "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung".
Du kannst keine Xenonbrenner, egal ob mit E-Nummer oder aufgedrucktem Spongebob in einen Scheinwerfer einbauen, der nur für normales Halogenlicht geprüft ist - ganz einfach, egal ob die Fassung passen oder nicht. Wenn der Scheinwerfer eine Prüfung für Gasentladungslampen hat, dann mag es legal sein, aber ich wette das dein auf dem Scheinwerfer steht HCR und nicht DCR.
Wenn du für den Schweinwerfer ein Lichttechnisches Gutachten anfertigen lässt, welches besagt, dass dieser Scheinwerfer für Gasentladungslampen geeignet ist, UNABHÄNGIG OB FERNLICHT ODER ABBLENDLICHT und du Brenner verbaust, die eine E-Nummer besitzen und dann noch die restlichen Gesetzlichen Vorlagen aus dem Bereich der StVZO für Gasentladungslampen erfüllst, dann wirds legal, vorher aber nicht.
Nur als Anmerkung - wenn du das lichtteschniche Gutachten anfertigen willst, dann kannst du dir für das Geld gleich nen anderes Bike kaufen.