nabend @ all,also grundsätzlich könn se des mobbed eigentlich nicht sofort still-legen,was de cops tun können is,(bei nem serienauspuff ohne selbst durchgeführte änderung,also,orischinaal)eine Nahbereichsmessung durchführen zu lassen,denn rein rechtlich sind die auspüffchen mit nem "E" gekennzeichnet und somit erlaubt,was auch der Lärmverordnung entspricht,denn gehör is nich gleich gehör,also würde ich darauf bestehen diese durchführen zu lassen.aber,wenn der weg nicht dem weg entspricht auf dem ich unterwegs war(z.B.will nach München aber die schicken mich nach Berlin),darf der umweg höchstens 6km sein sonst könn se das nur festlegen das de des machen musst und zu ner dienststelle um das kontrollieren zu lassen.also ne art mängelschein.sollte die lautstärke innerhalb der toleranz liegen musste nich mal zahlen,denn die kontrolle zahlste nur wenn de wirklich zuuu laut bist.was aber rein technisch ohne änderung nicht möglich is.so sehe und denke ich.gruß MüH