Zitat von Trkiller
man kann Xenon an Bikes auch legal einbauen laut TÜV Süd undzwar wenn man die automatische Regulierung miteinbaut
...also diese Quelle würde ich gern mal benannt haben, denn der TÜV kann sich nicht über geltendes Gesetz, also die StVZO setzen.
Zitat
...Um die Gefahr für den Gegenverkehr zu minimieren wurden im § 50 Abs. 10 StVZO die Gasentladungslampen gesondert behandelt. Dieser schreibt vor, dass alle Fahrzeuge welche mit Gasentladungslampen für Fern- und Abblendlicht ausgestattet sind mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung im Sinne des § 50 Abs. 8 StVZO ausgestattet sein müssen. Diese Leuchtweitenregulierung entfällt bei Motorrädern, da in § 50 Abs. 8 StVZO nur die Rede von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist. Weiterhin müssen Fahrzeuge welche, Gasentladungslampen verbaut haben, mit einer Scheinwerferreinigungsanlage und mit einem System ausgestattet sein, welches gewährleistet das das Abblendlicht auf bei eingeschalteten Fernlicht dauerhaft weiterleuchtet. Es muss ein Scheinwerfer im Motorrad verbaut sein, welcher für Gasentladungslampen geeignet ist. Dies ist ersichtlich an dem Prüfzeichen, welches auf dem Scheinwerfer vorhanden sein muss. Ein eingestanztes DC in der Streuscheibe oder dem Scheinwerfergehäuse bedeutet, dass es sich um einen Scheinwerfer handelt, welcher für Xenonbrenner im Abblendlicht gebaut ist...Zu guter letzt gibt es noch das Prüfzeichen DCR oder DC/R für sog. Bi-Xenon Scheinwerfer. Sowohl Abblend- als auch Fernlicht mit Gasentladungslampen versehen...
Dieses Zitat stammt aus einer von mir gefertigte Hausarbeit im Fach Verkehrslehre, welche mit 14 Punkten bewertet wurde und nach Überarbeitung eventuell mal veröffentlicht werden soll.
Wenn ein Ingeneur diese Abnahme, ohne die Anforderungen von § 50 StVZO durchführt und "abnimmt", macht er sich strafbar und wenn das bei ner Kontrolle auffällt, wird ein Verfahren gegen ihn eingeleitet, welches ihm dem Job kosten könnt