Das klappt aber eigentlich nicht mit dem "kein Bußgeld"...im Tatbestandskatalog wird eigentlich prinzipiell von einer Fahrlässigkeit ausgegangen, sprich, kein "Wissen und Wollen"...diese Fahrlässigkeit ist hier da. Du hast ihm ja nicht vorsätzlich die Vorfahrt genommen. Bei einem Verkehrsunfall ist prinzipiell mind. eine Ordnungswidrigkeit passiert und das meist durch den Verursacher (außer die Lage ist unklar...z.B einer links, einer rechts, und beide ziehen gleichzeitig auf die mittlere Spur). Diese Ordnungswidrigkeit welche du begangen hast, sollte 3 Punkte und 80€ kosten (wenn ich mich recht entsinne), denn du hast schlicht und ergreifend die Vorfahrt missachtet und warst wartepflichtig. Da wir hier nicht mehr nur im Verwarnungsgeldbereich (also bis 35€) sind, besteht kein Ermessen der Kollegen und einfach z.B. den Tatbestand wählen "sie schädigten einen Anderen", welcher nur 35€ kostet geht auch nicht, weil wir hier sozusagen nen passenden,speziellen Tatbestand, haben.
Also wundere nicht, wenn du noch Post von der Bußgeldstelle erhältst...auf dich kommen 3 Punkte, 80€ und 23,50€ Verwatungsgebühren zu.