in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 08:23
von
cheffe1989
• Gummibrenner | 92 Beiträge | 111 Punkte
Wurde geblitzt und anscheinend hatte der Beamte etwas anderes zu tun als üblicherweise Zeitung zu lesen und hat mein Kennzeichen notiert Habe heute also einen Zeugenfragebogen inklusive Bild (mit offenem Visier, also Augen/Nase erkennbar) bekommen und soll jetzt eben den Fahrzeugführer nennen.
War innerhalb der Ortschaft 26km/h zu schnell, also würden es 123,50€ + 3 Punkte werden, wenn ich es direkt zugebe. Hab ich vorletzten Monat allerdings auch schon bekommen, was jetzt ja normalerweise dazu führt, dass 1 Monat Fahrverbot dazu kommt.
Ist es 'nen Versuch Wert anzugeben, dass ich das Motorrad verkaufen möchte und jetzt eben einige fremde Personen Probegefahren sind, zu denen ich natürlich keine Angaben machen kann?
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 08:31
von
FloBLN79
• Schnarchnase | 2.171 Beiträge | 2171 Punkte
Tja, wenn man scheiße baut muss man auch mit den Konsequenzen leben, gerade wenn es vor kurzem auch schon passiert ist
Strafe hinnehmen und fertig.
Bin sicherlich auch niemand der sich strickt an Tempolimits hält aber wenn es mich erwischen würde wenn ich gerade mal etwas schnelleer unterwegs bin, müsste ich das auch schlucken.
Denke die können sehr gut erkennen ob du gefahren bist oder nicht, das soll wohl auch bei geschlossenen getönten Visieren funktionieren.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 09:39
von
ayran
• Cheffe | 37.731 Beiträge | 38506 Punkte
ist kacke wenns so läuft..aber lack es und nehms hin.. die jungs hören jeden tag diese ausreden.. du hast vier monate zeit dir den zeitraum auszusuchen.. wenn du urlaub hast darfst du im ausland in der zeit jegliches fahrzeug führen..muss nur bei der abgabe vermerkt werden.. ist also nicht immer so schlimm..
zuletzt bearbeitet 25.07.2013 09:40 |
nach oben springen
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 09:51
von
ayran
• Cheffe | 37.731 Beiträge | 38506 Punkte
da kommt ein kleiner aufschlag drauf, da dein letztes vergehen nicht lange her ist..dazu bearbeitung..aber das soll ja den lerneffekt zusätzlich ausmachen hatte meinen auch ende november fürn monat im letzten jahr abgegeben.. ich denke mal ich weiß wie scheisse man sich halt fühlt wenn man weiß man muss den wegen sowas abgeben...
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 11:19
von
Songorn
• Windel-Wetzer | 21 Beiträge | 21 Punkte
Ich hatte das gleiche.... Wurde allerdings von hinten und vorne Geblitzt.....
Wenn du dagegen angehen willst geht das nur vor gericht.... Das problem vor Gericht ist wenn du keinen Zeugen hast wird es schwierig für dich.... Außerdem gibt es dann komische Auflagen wie Fahrtenbuch und so ein Mist.... Aber du kannst dich auch einmal frei Kaufen....
Dann musst du ca. 450€ bezahlen und darfst den Führerschein aber behalten.....
Habe mich auf 1 mal Freigekauft das geht gut.... Musst nur eine bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, dass du auf den Führerschein angewiesen bist....
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 13:28
von
assi2assi
• Ninja-Fetischist | 1.032 Beiträge | 1032 Punkte
hatte letztens auch sowas wo ich von vorne geblitzt wurde un mein kennzeichen nur notiert wurde. hab einfach die aussage verweigert un bis heute kam nix mehr.un des is schon mehrere monate her. probiers einfach aus.beim ersten mal gibts ach noch kein fahrtenbuch,des gibts in der regel erst wenn du mehrmals im jahr die aussage verweigerst! mehr als dann später doch die gleiche strafe zu kassieren passiert da nich
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 13:42
von
assi2assi
• Ninja-Fetischist | 1.032 Beiträge | 1032 Punkte
da müsste irgendwo was sein wo man ich verweigere die aussage ankreuzen o.ä. kann.das ist dein gutes recht und ab da muss die behörde dir ziemlich eindeutig nachweisen das du gefahren bist.das kann sie in der regel nicht. wenn danach doch noch was kommt,kannste nen anwalt für verkehrsrecht fragen ob es sich lohnt des anzukämpfen oder aufgeben,denn ab da wirds riskant mit gerichtskosten unso
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 14:07
von
Jense
• Übernachtet im Forum! | 5.603 Beiträge | 5622 Punkte
bist ja auch Zeuge und nicht Betroffener
allerdings brauchst du keine Fragen beantworten, mit denen du dich selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würdest. das ist der Hinweis § 55 StPO
zuletzt bearbeitet 25.07.2013 14:09 |
nach oben springen
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 14:13
von
assi2assi
• Ninja-Fetischist | 1.032 Beiträge | 1032 Punkte
sicher das des net auf der rückseite oder seite 1 steht? bei mir stand des irgendwo. weis jetzt nicht ob du des einfach in des feld angaben zur sache reinschreiben kannst
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 14:15
von
cheffe1989
• Gummibrenner | 92 Beiträge | 111 Punkte
Naja, ich kann das schlecht einschätzen. Ich selbst erkenn mich natürlich Zu sehen sind eben die Augen und die Nase, so der typische "Helmsicht" wobei die obere Hälfte davon (Augen) durch den Visierschatten etwas verdunkelt ist. Hätte ich das verspiegelte Visier mal lieber unten gelassen
zuletzt bearbeitet 25.07.2013 14:16 |
nach oben springen
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
25.07.2013 14:22
von
assi2assi
• Ninja-Fetischist | 1.032 Beiträge | 1032 Punkte
jense des hatte ich geschrieben,als ihr noch nix gepostet habt un deins noch net gesehen hatte,weil ich zulange mit schreiben unso beschäftigt war bei mir gabs des auf jedenfall un zwar beim ersten schreiben schon
zuletzt bearbeitet 25.07.2013 14:23 |
nach oben springen
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.