#1

Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 12:21
von Biker5711 • Ninja-Schnulli | 5 Beiträge | 5 Punkte

Hallo liebe Ninja-community,

soviel ich weiß, ist in Österreich das Fahren mit einem schwarzen Visier verboten und in Deutschland nicht.

1. Stimmt das ?
2. Wie sieht es in Italien oder in der Schweiz aus?

Was geschieht, wenn man mit einem schwarzen Visier in eine Kontrolle gerät? Fahrverbot? Visier rausnehmen/aufklappen und weiter?

Vielen Dank im Voraus.

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#2

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 12:23
von Hitmen47 • Ninja-Fetischist | 1.132 Beiträge | 1189 Punkte

Da habe ich noch nie was von gehört
Das Visier muss natürlich die nötigen Zulassungen (Nummern etc.) haben...und man darf die dunklen Visiere nur bei ausreichender Helligkeit fahren...aber sonst wüsste ich nicht das sie in anderen ländern verboten wären...?

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#3

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 12:46
von Biker5711 • Ninja-Schnulli | 5 Beiträge | 5 Punkte

Ich habe von Louis dieses Visier bestellt und eingebaut. Auf der Artikelbeschreibung steht leider nichts von einer "Zulassungs-Nr." oder sonst was in der Art...

http://www.louis.at/_30746edbcea6f61df89...md.x=9&cmd.y=10

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#4

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 12:52
von K1m • Kurvenräuber | 104 Beiträge | 180 Punkte

Italien: Falscher Helm, Motorrad weg

Die Italien-Begeisterung von Harald Faderl hat etwas nachgelassen. der Motorradfahrer war in Rom unterwegs, als die ital. Polizisten bei einer Kontrolle feststellten, dass sein Helm und der eines Begleiters nicht der geforderten ECE-Norm 22 entsprachen. Zum großen Ärger der beiden wurden deshalb die Zweiräder auf der Stelle beschlagnahmt. Erst sieben Monate später, nach viel bürokratischem Stress, hohen Anwaltskosten und einer saftigen Geldstrafe, bekamen die beiden ihre Maschinen zurück.

Harald Faderl ist kein Einzelfall. ADAC-Auslandjurist Michael Nissen kann deutsche Motorradfahrer nur warnen: \"Der italienische Gesetzgeber hat die Sanktionen für die Kraftfahrer drastisch verschärft. Vor allem Verstöße gg. die Helmpflicht und angemessenes Fahrverhalten - z.B. müssen beide Händer am Lenker sein - führen zu Geldstrafen zw. 70 und 300 Euro und Sicherstellung des Fahrzeugs, normalerweise 60 Tage. Mehr Infos unter www.adac.de/motorrad-italien

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#5

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 13:26
von Taz Devil • Übernachtet im Forum! | 21.330 Beiträge | 22708 Punkte

Helm und/oder Visier müssen der ECE Norm 22 entsprechen.
Norm: http://www.motorradfreunde-landsberg.de/pdf/Helm_Norm.pdf

Kleine Info dazu:
Bei Verkehrskontrollen – auch im Ausland – wird geprüft,
ob der Helm eben dieses ECE-Siegel trägt.
Falls das nicht der Fall sein sollte,
so kann das Fehlen des Siegels nicht ganz unerhebliche Strafen nach sich ziehen!

Italien
z.B. verweist bei der Helmtragepflicht ganz eindeutig auf die Verwendung von Helmen
die der ECE 22 entsprechen - die 05er Fassung ist derzeit nicht zwingend!
Allerdings drohen denjenigen hohe Strafen,
die nicht mit ECE-konformen Helmen wie Basecaps oder Stahlhelmen unterwegs sind.

Frankreich
bezieht sogar sich auf einen Passus in der Helm-Prüfnorm ECE 22-05,
wonach einzelne Länder die Verwendung reflektierender Aufkleber verlangen können.
Laut Auskunft des ADAC-Rechtsexperten
bezieht sich diese Verordnung aber nur auf den Vertrieb von Motorradhelmen in Frankreich.
Bei Fahrten in Frankreich ist lediglich vorgegeben,
dass die Helme nach der ECE 22-04 oder -05 beglaubigt sein müssen.
Ein nachträgliches Anbringen von Reflexstreifen ist nach Auffassung des Auslandsjuristen
nicht zwingend erforderlich.

zuletzt bearbeitet 28.02.2014 13:27 | nach oben springen

#6

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 13:28
von benji88 • " .... der aus dem Untergrund kam!" | 1.625 Beiträge | 1625 Punkte

Verboten ist es hier in Ö nicht, muss nur die Nummer haben und darf nicht bei Dunkelheit verwendet werden...

Bin schon x male mit dem schwarzen Visier aufgehalten worden, Strafen gabs nur für andere Dinge...
Das Visier hat no niemanden interessiert

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#7

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 13:30
von Taz Devil • Übernachtet im Forum! | 21.330 Beiträge | 22708 Punkte

Du bist ja auch keine deutsche Weihnachtsgans, die ausgenommen werden kann.

Wenn auf dem Visier "Daytime Only" steht und man wird bei Dunkelheit damit erwischt ...

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#8

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 13:41
von benji88 • " .... der aus dem Untergrund kam!" | 1.625 Beiträge | 1625 Punkte

Zitat von Taz Devil im Beitrag #7

Wenn auf dem Visier "Daytime Only" steht und man wird bei Dunkelheit damit erwischt ...


Das hätt i no nie gehört oder gelesen bei uns

Und wenn schon dann sag ich dem lieben Mann in blau das ich mit offenen Visier fahre

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#9

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 13:45
von benji88 • " .... der aus dem Untergrund kam!" | 1.625 Beiträge | 1625 Punkte

Ach ja und wenns finster ist und ich fahr mitn schwarzen Visier gehör i e gestraft weil das ist ja gemeingefährlich...

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#10

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 13:47
von Taz Devil • Übernachtet im Forum! | 21.330 Beiträge | 22708 Punkte

Mit halb geöffnetem Visier haben mich die Ösis schon vorgewarnt!

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#11

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 21:02
von Biker5711 • Ninja-Schnulli | 5 Beiträge | 5 Punkte

Guten Abend,

vielen Dank für die schnelle Aufklärung...
Nun zu meiner eigentlichen Frage... ist mein Visier "legal" ? Habe es von Louis gekauft,
ich seh da aber bei der Artikelbeschreibung keine Zertifikats-Nummer. Auch die Kommentare
beim Artikel differenzieren sich- paar Sagen legal, andere wieder verboten.

http://www.louis.at/_30746edbcea6f61df89...md.x=9&cmd.y=10

(Such-Nummer falls Link nicht funktioniert: 20015704 )

http://www.louis.at/_405bf8ed502f9a4a3f7...cmd.x=0&cmd.y=0


zuletzt bearbeitet 28.02.2014 21:03 | nach oben springen

#12

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 21:22
von Taz Devil • Übernachtet im Forum! | 21.330 Beiträge | 22708 Punkte

•Klarsicht-Visiere: Die gebräuchlichste Art der Visiere, sie sind der Standard für gängige Helmtypen. Sie müssen für den Straßenverkehr über ein E-Prüfzeichen verfügen.
•Verspiegelte und leicht bis stark getönte Visiere (jeweils in unterschiedlichen Farben erhältlich):
Getönte Visiere haben den Vorteil Sonnenlicht abzuschwächen und somit eine Blendung des Motorradfahrers zu verhindern. Des Weiteren sind sie sehr beliebt, da man von außen nicht mehr durch das Visier durchsehen kann.
Stark getönte Visiere müssen auch für den Straßenverkehr ein E-Prüfzeichen besitzen, und dürfen nur bei Tageslicht unter guten Wetterbedingungen genutzt werden. Die Benutzung bei Nacht ist verboten und ist außerdem äußerst unpraktisch und gefährlich, da die Sicht quasi gleich Null beträgt.
Bei einer Missachtung dieses Verbotes ist mit rechtlichen Konsequenzen und im Falle eines Unfalls mit Regressforderungen der Versicherung zu rechnen.

Frag bei Louis nach, ob das E_Prüfzeichen da ist!

zuletzt bearbeitet 28.02.2014 21:29 | nach oben springen

#13

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 28.02.2014 21:30
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

Es ist gaaaaaanz einfach. Auch das Visier MUSS der ECE 22 entsprechen und diese Nr muß auch drauf stehen.

Heike hat ja den Link auch eingesetzt ..... das ist so richtig und entspricht dem Deutschen Vorschriften.

Visiere OHNE diese 05 xxxxx Nr sind nicht zulässig.
Zu dunkel getönte Visiere dürfen nicht bei Dunkelheit benutzt werden ..... auch dieses muß auf dem Visier stehen.
Verspiegelte Visiere sind eh verboten und haben auch keine Zulassungs Nr.

Alle halbwegs vernünftigen Helme haben aber diese 05 xxx Nr und dem nach die dazugehörigen Visiere die der Hersteller dazu anbietet ebenfalls.

Vorsicht ist bei Visieren aus dem Zubehör geboten ..... denn die könnten auch bei einem Unfall (was wir aber nicht hoffen) splittern ..... die Folgen könnten heftig werden .....

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#14

RE: Getöntes Visier in welchen Ländern verboten?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 01.03.2014 12:37
von motorradhasi • Ninja-Bunny | 8.364 Beiträge | 8402 Punkte

Wenn du dir die Katalogseite anschaust, dann siehst du in der Beschreibung, welche EC-Nummer das Visier hat.

Ausserdem muss eine Nummer auf dem Visier selber stehen. Beschreibung dazu findest du in den FAQs für Helme.

zuletzt bearbeitet 01.03.2014 12:40 | nach oben springen


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