#21

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 27.07.2012 22:27
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von teclaner im Beitrag #20
hoffe auf die Kulanz des Händlers aber mit Gewährleistung wird da nix weil Du nicht beweisen kannst ob es beim Kauf schon defekt war aber versuch dein Glück mehr als nein sagen kann er nicht



Wieso sollte er es denn beweisen? Die Beweislast liegt beim Verkäufer nicht beim Käufer, innerhalb der ersten 6 Monaten bei Gewährleistung, nach den 6 Monaten tritt erst die Beweislastumkehr.
Da aber der Threadersteller eine 24 Montatsgarantie abgeschlossen hat, muss er rein garnix beweisen.

Verschleißteile sind zwar ausgeschlossen, da aber der Threadersteller gerade mal 3500KM damit gefahren ist, sehe ich die chancen sogar sehr gut, ich würde sagen hier liegt eine arglistige Täuschung seitens des Händlers vor. Der "Schaden" muss zum zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein.

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#22

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 27.07.2012 23:14
von Sturzflug (gelöscht)
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so ein quatsch,nen defekter gabelsimmering nach 3500km" Arglistige Täuschung" und der schaden muss überhaupt nicht vorhanden gewesen sein

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#23

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 27.07.2012 23:30
von Sepp. (gelöscht)
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Zitat von DiGGa im Beitrag #21
Zitat von teclaner im Beitrag #20
hoffe auf die Kulanz des Händlers aber mit Gewährleistung wird da nix weil Du nicht beweisen kannst ob es beim Kauf schon defekt war aber versuch dein Glück mehr als nein sagen kann er nicht



Wieso sollte er es denn beweisen? Die Beweislast liegt beim Verkäufer nicht beim Käufer, innerhalb der ersten 6 Monaten bei Gewährleistung, nach den 6 Monaten tritt erst die Beweislastumkehr.
Da aber der Threadersteller eine 24 Montatsgarantie abgeschlossen hat, muss er rein garnix beweisen.

Verschleißteile sind zwar ausgeschlossen, da aber der Threadersteller gerade mal 3500KM damit gefahren ist, sehe ich die chancen sogar sehr gut, ich würde sagen hier liegt eine arglistige Täuschung seitens des Händlers vor. Der "Schaden" muss zum zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein.




So ein Geschwätz

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#24

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 01:26
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von Sepp. im Beitrag #23
Zitat von DiGGa im Beitrag #21
Zitat von teclaner im Beitrag #20
hoffe auf die Kulanz des Händlers aber mit Gewährleistung wird da nix weil Du nicht beweisen kannst ob es beim Kauf schon defekt war aber versuch dein Glück mehr als nein sagen kann er nicht



Wieso sollte er es denn beweisen? Die Beweislast liegt beim Verkäufer nicht beim Käufer, innerhalb der ersten 6 Monaten bei Gewährleistung, nach den 6 Monaten tritt erst die Beweislastumkehr.
Da aber der Threadersteller eine 24 Montatsgarantie abgeschlossen hat, muss er rein garnix beweisen.

Verschleißteile sind zwar ausgeschlossen, da aber der Threadersteller gerade mal 3500KM damit gefahren ist, sehe ich die chancen sogar sehr gut, ich würde sagen hier liegt eine arglistige Täuschung seitens des Händlers vor. Der "Schaden" muss zum zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein.




So ein Geschwätz



Du solltest Dich vorher mal lieber erkunden bevor du deinem "Schreibdrang" volle Entfalltung gönnst.

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#25

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 08:45
von Sturzflug (gelöscht)
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nee,Digga,du solltest dich mal erkundigen,wie das so mit verschleissteilen ausssieht!

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#26

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 11:01
von Spacko • *Ehren-Ibbtowner* | 28.870 Beiträge | 28870 Punkte

immer wieder schön, wie schnell mit irgendwelchen begriffen um sich geschmissen wird
ja, die beweislast liegt in den ersten 6 monaten beim händler (bzw bei garantie für die garantiedauer), er müsste also beweisen, dass der fehler beim kauf noch NICHT vorhanden war. allerdings sind verschleissteile selbstverständlich immer von garantie und gewährleistung ausgeschlossen.

somit bliebe nur noch arglistige täuschung, die kann aber nur vorliegen, wenn der händler den mangel kannte, oder kennen musste und ihn verschweigt.
somit ist also erstmal fraglich, ob der händler das vorher sehen musste, ob das vorher erkennbar war (weiß nicht, wie so ein simmerring verschleisst, vllt geht das ja auch ziemlich plötzlich, wenn der einmal fällig wird) und ob es überhaupt ein mangel ist, da es sich ja immernoch ein verschleissteil handelt.

ich denke, dass man bei der mangelfrage wohl schon aussteigen wird und da nichts zu machen ist, außer eben kulanz. aber dazu hat sich der händler ja eigtl schon geäussert

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#27

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 13:03
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von Sturzflug im Beitrag #25
nee,Digga,du solltest dich mal erkundigen,wie das so mit verschleissteilen ausssieht!


Hast du dir meinen Text denn überhaupt durchgelesen ? Da steht doch drin das Verschleißteile ausgeschlossen sind, jedoch nicht, wenn der Mangel schon vorhanden war, dabei ist es unerheblich obs ein Verschleißteil ist oder nicht.
Ein Simmerring geht aber nicht nach 3500Km kaputt, der Händler hätte dem Käufer hinweisen müssen das der Simmerring gemacht werden muss, das tat er aber nicht, ausserdem hat der Händler bei seiner Fahrzeugbeschaffung offensichtlich nichtmal das Fahrzeug genau kontrolliert (was fast immer so ist) sonst wäre ihm der defekt bzw. der verschlissene Simmering aufgefallen.

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#28

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 13:06
von Sturzflug (gelöscht)
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mann,wie blöd bist du eigentlich,zu behaupten das nen simmering schon 3500km kaputt war,bevor er durchsiffte da weiss ich echt nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll!!!

zuletzt bearbeitet 28.07.2012 13:07 | nach oben springen

#29

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 13:08
von Sepp. (gelöscht)
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Sagen dir deine Simmerringe immer rechtzeitig vorher Bescheid bevor sie undicht werden? Cool...

zuletzt bearbeitet 28.07.2012 13:08 | nach oben springen

#30

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 13:13
von cowboy • *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte

Zitat von PRIMATdesZORNS im Beitrag #1

" bin dann zum Händler gefahren und der Mechaniker vor Ort hat gemeint, des könnte auch nur Dreck sein, der sich bei langem Stehen abgelagert hat und dann durchs Fahren eben "rausgepresst" auf die Gabel gekommen ist. Er hat dann alles weggewischt und ist dann ein paar Minuten unterwegs gewesen (und ordentlich in die Eisen gestiegen) und meinte schließlich zu mir, wenn der Simmerring wirklich undicht sei, würde man das nach den paar Mal Vollbremsen sehen. Da aber keine Spuren sichtbar waren, hat er mich damit vertröstet, es müsse irgendeine Dreckablagerung gewesen sein.


und? hat er recht, oder hat er recht?
ich seh da auch nur verschmierten Dreck......von kann der hute Mechaniker durchaus recht haben

ich hab es auch einmaql gehabt, dass direkt nach der Winterpause ein Simmerring den Geist aufgegeben hat (Losbrechmoment, wie Punti schon geschrieben hat)
seitdem sprüh ich ab und an mal Siliconöl drauf und wisch damit gleich den Dreck runter......dann hat man übrigens auch ein paar Tage so einen Schmierfilm, der sich einfach unter der Staubkappe sammelt

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#31

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 13:20
von Jense • Übernachtet im Forum! | 5.603 Beiträge | 5622 Punkte

Zitat von DiGGa im Beitrag #27

Ein Simmerring geht aber nicht nach 3500Km kaputt,


stimmt ... so aus Jux und Dollerei geht der nicht kaputt ...

horsche ma ... die Kiste vom Fredsteller ist Bj. ´05, also roundabout 7 Jahre alt und hat jetzt vielleicht insgesamt 15 tkm geschnattert.
anders gesagt, die Kiste hat mehr gestanden, als das sie gerollt ist. so eine Simmering kann auch mal über die Jahre aushärten bzw. wenn
die Kiste so lange stand, bappt der irgendwo fest ... mit den ersten Federbewegungen (Test vom Verkäufer) reißt er vielleicht ein Stück ein (beim Überwinden des Reibungswiderstandes), und bis er dann ganz durch ist, dauert es halt noch nen bisl ... vielleicht 3500 km ... wo willst du dem Verkäufer da arglistige Täuschung beim Verkauf vorwerfen????

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#32

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 17:15
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von Sturzflug im Beitrag #28
mann,wie blöd bist du eigentlich,zu behaupten das nen simmering schon 3500km kaputt war,bevor er durchsiffte Text da weiss ich echt nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll!!!


Möglicherweise war er ja schon vorher defekt und wurde eben nicht erkannt, oder bewusst nur "Saubergemacht"

Deine Kneipenweisheiten bringen uns hier jedoch nicht weiter

zuletzt bearbeitet 28.07.2012 17:16 | nach oben springen

#33

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 17:22
von cowboy • *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte

Zitat von DiGGa im Beitrag #32

Möglicherweise war er ja schon vorher defekt und wurde eben nicht erkannt, oder bewusst nur "Saubergemacht"
Deine Kneipenweisheiten bringen uns hier jedoch nicht weiter


oder der Mechaniker hat recht und da ist garnichts kaputt, oder das Teil ist erst später kaputt gegangen......

welche hellseherischen Fähigkeiten bringen da nun weiter, ausser man sieht das direkt zur Beurteilung vor sich?

von daher ist der Schrei nach Garantie oder Gewährleistung, gar ein betrügerischer Vertuschungsversuch einfach erstmal nur .....naja

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#34

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 17:46
von Sepp. (gelöscht)
avatar

Zitat von DiGGa im Beitrag #32
Zitat von Sturzflug im Beitrag #28
mann,wie blöd bist du eigentlich,zu behaupten das nen simmering schon 3500km kaputt war,bevor er durchsiffte Text da weiss ich echt nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll!!!


Möglicherweise war er ja schon vorher defekt und wurde eben nicht erkannt, oder bewusst nur "Saubergemacht"

Deine Kneipenweisheiten bringen uns hier jedoch nicht weiter





Warum immer weiter machen wenn es nichts bringt? Du kapiersts wohl nicht so recht.

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#35

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 18:04
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von Sepp. im Beitrag #34
Zitat von DiGGa im Beitrag #32
Zitat von Sturzflug im Beitrag #28
mann,wie blöd bist du eigentlich,zu behaupten das nen simmering schon 3500km kaputt war,bevor er durchsiffte Text da weiss ich echt nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll!!!


Möglicherweise war er ja schon vorher defekt und wurde eben nicht erkannt, oder bewusst nur "Saubergemacht"

Deine Kneipenweisheiten bringen uns hier jedoch nicht weiter





Warum immer weiter machen wenn es nichts bringt? Du kapiersts wohl nicht so recht.


Was soll ich denn kapieren? Der Threadersteller hat ganz klar ne Frage gestellt worauf er konstruktive Meinungen hören will, und die gebe ich ihm aus meinem Standpunkt heraus.

Das was du schreibst bezieht sich nicht mal mehr auf die Fragestellung sondern ist eher kontraproduktiv, du sollst nich auf meine Antworten antworten , sondern auf die Frage des Threaderstellers

Also manchmal habe ich das Gefühl deine Texte werden unter Trunkenheit verfasst

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#36

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 18:08
von Sepp. (gelöscht)
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Das ist doch gut und schön, aber deine Meinung steht leider nicht über dem Gesetz.
Dem Händler nun auf Verschleißteile Dinge zu unterstellen bringen nix. Da muss man halt in den sauren Apfel beißen und neue Dichtringe verbauen.

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#37

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 18:31
von Sturzflug (gelöscht)
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ne ne digga ,die einzigen Kneipenweisheiten die hier verfasst wurden stammen von dir!

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#38

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 18:48
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von Sepp. im Beitrag #36
Das ist doch gut und schön, aber deine Meinung steht leider nicht über dem Gesetz.
Dem Händler nun auf Verschleißteile Dinge zu unterstellen bringen nix. Da muss man halt in den sauren Apfel beißen und neue Dichtringe verbauen.


Wo steht denn meine Meinung über dem Gesetz?
Liest Du Deine eigenen Texte denn überhaupt bevor Du auf "Beitrag speichern" drückst? Oder schreibst mit geschlossenen Augen ?

Du hattest geschrieben das Verschleißteile grundsätzlich ausgeschlossen sind, und das ist rechtstechnischer Abfall , denn wenn der Simmerring nun auch meinetweges unbewusst nicht bemerkt worden ist, so wäre es trotzdem die Pflicht des Händlers darauf hinzuweisen, dieses hat er nicht getan.

Ich würde vorschlagen, einmal tief Luft holen, durchatmen, deinen Text nochmal lesen, und verinnerlichen

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#39

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 18:51
von Jense • Übernachtet im Forum! | 5.603 Beiträge | 5622 Punkte

wenn der händler es ... auch unbewußt ... nicht merkt??? wie soll er dann drauf hinweisen???

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#40

RE: Simmerring defekt - Fall für Garantie bzw Gewährleistung?

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 28.07.2012 19:05
von DiGGa • Speed-Junkie | 429 Beiträge | 467 Punkte

Zitat von Jense im Beitrag #39
wenn der händler es ... auch unbewußt ... nicht merkt??? wie soll er dann drauf hinweisen???


Garnicht, das entbindet ihn jedoch nicht von seiner Pflicht es dem Käufer vorzuenthalten.

in einer Gerichtsverhandlung würde er höchstwarscheinlich gnadenlos untergehen.

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