in Ninja ZX-R Tonstudio
30.01.2014 21:37
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
@Hitmen
Mein aktueller Stand ist, dass das erlöschen der Betriebserlaubnis, was ja das Entfernen des DB-Killers darstellt, weiterhin mit 1 Punkt und 50€ geahndet wird. Da wir hier im Bußgeldbereich sind, gibt es eigentlcih auch kein Ermessen mehr. Ich meckere meist nur, aber viele andere Kollegen sehen das anders.
Weiterhin sollte man, wenn man ohne Killer fährt, diesen dabei haben, so das man zumindest weiterfahren kann, ABER NIEMALS SAGEN, dass man weiß das es verboten ist ohne zu fahren.
und wenn wir schon gerade dabei sind, Leute die auf der Straße mit dem Knie schleifen finde ich auch zum kotzen
Gehts noch Misses Moral Apostel? Ich schleife mit dem Knie auf der Landstraße und wenn ich es könnte würde ich liebend gern auch mit dem Ellenbogen schleifen so wie die Moto Gp Profis. So jetzt weißt es.
zuletzt bearbeitet 31.01.2014 01:12 |
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31.01.2014 01:17
von
Punti
• *Koffer-Hoffer* | 28.843 Beiträge | 29147 Punkte
Pass mal auf mein lieblings Abv, du wärst froh, wenn du nur solche vorbildlichen Ferkehrsteilnehmer wie mich anhalten müsstest, da gäbe es nen schönen Schwatz am Straßenrand und gut wärs gewesen. Nix mit Db killer und so zeug, wahrscheinlich müsstest du mir noch nen orden anstecken weil ich so ein angenehmer Verkehrsteilnehmer bin.
zuletzt bearbeitet 31.01.2014 01:18 |
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31.01.2014 07:26
von
Hitmen47
• Ninja-Fetischist | 1.132 Beiträge | 1189 Punkte
Zitat von half_pig im Beitrag #54"Bitte folgen sie mir auf die Viehwaage"
Also, um das eigentliche Thema auf den Punkt zu bringen...
Ohne Killer fahren bedeutet also nach dem neuen System 1 Punkt und 90 Euro + Bearbeitungsgebühr wenn ich selbst fahre und der Halter bin...richtig?
Und mit Ermessungsspielraum meinte ich natürlich die "verständnissvolle Seite" des Polizeibeamten
Still legen geht also nicht wenn man den Killer nur "aus versehen" nicht eingebaut hatte...ihn aber dabei hat und sofort einbauen könnte, richtig?
Dann wären ja alle Unklarheiten beseitigt und jeder kann selber entscheiden ob er mit Killer oder ohne fährt....mit dem Knie am Boden oder nicht...mit Schutzkleidung oder nicht...sich am Sack kratzt oder nicht...und soweiter und so weiter
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31.01.2014 07:53
von
Gelöschtes Mitglied
Ich glaube mich erinnern zu können, dass unser lieblingsforenwachmann mal postete, dass, wenn Mann den Killer mit dabei hat und es zugibt, ihn ausgebaut zu haben, es Vorsatz sei. Oder so ähnlich
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31.01.2014 08:44
von
Punti
• *Koffer-Hoffer* | 28.843 Beiträge | 29147 Punkte
Zitat von Master_U im Beitrag #53Ich würde mal nen genauen Blick in die Zulassung deiner 9er werfen, ob die mit dir als Faher nicht schon überschritten ist.
Da sind genau 60 Kilo Reserve. 186 Kilo Zuladung - zarte 100 Kilo ich (inkl. Schutzkleidung) - 26 Kilo Koffer = 60 Kilo
Ich dürfte also noch deine Liebreizende Kollegin mit der Wespentaille auf eine Spritztour mitnehmen.
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31.01.2014 11:28
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Still legen geht garnicht...Weiterfahrt untersagen geht und eventuelle Beschlagnahme. Letzteres aber EIGENTLICH nur, wenn da noch mehr gefriemelt wurde, als nen fehlender Killer.
Die Betonung liegt auf dem Eigentlich...wenn man es so sieht: was ist der Zweck der Beschlagnahme - die Erstellung eines Gutachtens, welches nachweist, dass der Bock ohne Killer lauter ist. Rein theoretisch geht es auch schon beim fehlenden Killer.
zuletzt bearbeitet 31.01.2014 11:34 |
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31.01.2014 16:18
von
Koop
• Kurvenräuber | 116 Beiträge | 173 Punkte
Zitat von half_pig im Beitrag #56Ich glaube mich erinnern zu können, dass unser lieblingsforenwachmann mal postete, dass, wenn Mann den Killer mit dabei hat und es zugibt, ihn ausgebaut zu haben, es Vorsatz sei. Oder so ähnlich
Richtig, Wenn man den dB-Killer mit sich mitführt ist das Vorsatz und das Bußgeld wird nochmal höher! Hat man den dB-Killer nicht dabei dürfen die Herren in Blau einem die Weiterfahrt untersagen!
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31.01.2014 16:46
von
FloBLN79
• Schnarchnase | 2.171 Beiträge | 2171 Punkte
Das müssen die einem aber auch erst einmal Nachweisen und da wird es schwierig.
Man kann ja auch bei einem Renntraining gewesen sein wo man ohne fahren darf, oder hat sonst was gemacht.
Wenn mich dann der freundiche Herr Verkehrspolizist auf den fehlenden Eater hinweißt, kann man ja auch sagen "ganz vergessen den nach dem Renntraining wieder einzubauen" und zaubert das gute Stück unter der Sitzbank vor. Vorsatz ist das in meinen Augen dann ja wohl nicht.
P.S. Ich fahre nie ohne DB Killer ... weil der Topf auch so schon höllisch laut ist
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.