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http://www.motorradonline.de/motorradzub.../442282?seite=2
Zitat:" Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm"
Mit den Amirücklichtern wirst du bei einer Polizeikontrolle schlechte Karten haben.
Zitat von cowboy im Beitrag #5Zitat von Full im Beitrag #3
Echt nicht?
Ich hab gerade soviel über SONDER-Eintragungen gelesen?!
Kennt sich da jmd aus?
dann sollte das Ergebnis Deiner Recherche sein..... dass die Dich nicht weitergebracht hat, weil gegen deutsches Recht verstoßend..... das trägt Dir keiner ein
Zitat von Full im Beitrag #6
Hi Rizz. Der Abstand ist gleich ;-) Manko ist, dass es kein ECE-Prüfzeichen hat
Deshalb frage ich nach alternative Eintragungsmöglichkeiten.
Trotzdem Danke
Zitat von cowboy im Beitrag #8Zitat von Full im Beitrag #6
Hi Rizz. Der Abstand ist gleich ;-) Manko ist, dass es kein ECE-Prüfzeichen hat
Deshalb frage ich nach alternative Eintragungsmöglichkeiten.
Trotzdem Danke
wie kommst Du darauf?
wenn man sich das Bild, welches Du gepostet hast ansieht, dann ist zwischen den effektiven Blinkerflächen vielleicht 2 cm und nicht mehr
kannst Deine Mopete ja in den Staaten zulassen..... dann darfste die auch hier zu Lande fahren
Müsste ja schon ein sehr vertrautes Verhältnis zu diesem Menschen vom US Militär sein. Das ganze Hick Hack und der Schreibkram ist ja nicht ohne.
Weiterhin ist zu bedenken, dass die Maschine dann IHM gehört :-/
Und da ich niemanden vom TÜV kenne hat sich die Sache wohl ausgeleuchtet
Naja, wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein. Falls jmd doch noch eine Variante kennt... Bin für alles offen.
(http)://r.twenga.de/g3.php?pg=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%3D%3D&dac=4
Ich werfe mal einen Einwand ein, der mir persölich zu Rückleuchten mit Blinkfunktion extrem negativ auffällt:
Die Blinker werden sehr schlecht wahrgenommen. Daraus entstehen Mißverständnisse, die üble Folgen haben können.
Gerade bei Blinkern ist mir persönlich sehr wichtig, daß sie von anderen gut zu sehen sind.
Auch, wenn Du einen TÜVler finden würdest, der Dir das als Gefälligkeit eintragen würde:
Die Betriebserlaubnis würde trotzdem erlöschen, der Prüfer und auch Du würde belangt werden.
Zitat von maddog im Beitrag #13
(http)://r.twenga.de/g3.php?pg=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%3D%3D&dac=4
Zitat von Taz Devil im Beitrag #14
Ich werfe mal einen Einwand ein, der mir persölich zu Rückleuchten mit Blinkfunktion extrem negativ auffällt:
Die Blinker werden sehr schlecht wahrgenommen. Daraus entstehen Mißverständnisse, die üble Folgen haben können.
Gerade bei Blinkern ist mir persönlich sehr wichtig, daß sie von anderen gut zu sehen sind.
Auch, wenn Du einen TÜVler finden würdest, der Dir das als Gefälligkeit eintragen würde:
Die Betriebserlaubnis würde trotzdem erlöschen, der Prüfer und auch Du würde belangt werden.
Also, grundsätzlich ist es so nix E-zeichen nix legal.
Jetzt bräuchtest du ein Gutachten welches besagt das dieses rücklicht mindestens genauso gut leuchtet wie das original. Hinzu kommt das es nicht blenden darf. Wenn es auch kein Gutachten gibt dann wirst du es richtig schwer haben dieses rücklicht zu legalisieren. Und eins sei dir gesagt es wird teuer. Vllt schaust du dich ja noch mal um ob du etwas mit e-nummer findest oder aber eben fährst illegal.
Zitat von Pimpfi95 im Beitrag #17
Also, grundsätzlich ist es so nix E-zeichen nix legal.
Jetzt bräuchtest du ein Gutachten welches besagt das dieses rücklicht mindestens genauso gut leuchtet wie das original. Hinzu kommt das es nicht blenden darf. Wenn es auch kein Gutachten gibt dann wirst du es richtig schwer haben dieses rücklicht zu legalisieren. Und eins sei dir gesagt es wird teuer. Vllt schaust du dich ja noch mal um ob du etwas mit e-nummer findest oder aber eben fährst illegal.
Das Rücklicht/Bremslicht selbst wirst du evtl. per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Jedoch ohne Blinkerfunktion. Die wird deaktiviert sein müssen da der Abstand zwischen linkem und rechtem Blinker zu schmal (min. 18cm) ist.
Zitat von Sepp. im Beitrag #19
Das Rücklicht/Bremslicht selbst wirst du evtl. per Einzelabnahme eingetragen bekommen. Jedoch ohne Blinkerfunktion. Die wird deaktiviert sein müssen da der Abstand zwischen linkem und rechtem Blinker zu schmal (min. 18cm) ist.
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