Zitat von Joersch im Beitrag #8072Ich will noch den amtlichen Brief abwarten. Es gab keine amtliche Messung, daher werde ich das Ergebnis auf jeden Fall anzweifeln. Sieht aber nach mehr aus als "7 km/h"
Der Brief kam heute reingeflattert. Bei erlaubten 80 haben die mir mit Toleranzabzug 104 zur Last gelegtt. Das innerhalb Berlin macht 80 € + Gebühren (23,50 €) und 1 Punkt in der Akte. Wie bereits geschrieben, haben die Beamten lediglich anhand ihres Tachos geschätzt. Kann ich da nun was gegen Einreden? Ich gehe davon aus, das ich nicht schneller als 100 war über die Strecke, die die mir hinterhergefahren sind. Dann steht doch Aussage gegen Aussage?!
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05.08.2012 20:39
von
Joersch
• "Beuteltier" | 2.718 Beiträge | 2794 Punkte
Ich bin die A114 von der Prenzlauer Promenade kommend hochgefahren auf der linken Spur, das Polizeifahrzeug war noch vor mir und ist dann auf die rechte Spur. Da mir die Abstände der Autos auf der rechten Spur zu klein waren (dort wird extrem dicht aufgefahren) blieb ich auf der linken Spur und bin zügig vorbeigefahren und rechts rüber. Bis zur Abfahrt Bucher Str. hab ich noch zwei Fahrzeuge überholt, da waren die wohl schon in einigem Abstand hinter mir. Dann haben die ordentlich Gas gegeben und mich dann kurz vor der Abfahrt mit Blaulicht überholt. Da das eh meine Abfahrt war, bin ich gefolgt und dann an der nächsten Ampel ham se mich dann rausgezogen und mir 130 und mehr vorgeworfen. Ich habe von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, da blieb die Sache recht still und ruhig und nach 10 min konnte ich dann weiter. Naja, ich gehe von maximal 100 aus, außer vielleicht beim Überholen am Anfang. Ich fahr da schon sehr oft lang und weiß da mein Tempo zu kontrollieren (anhand Drehzahl und Hochschalten). Das wird jedoch als Beweis kaum reichen.
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05.08.2012 20:47
von
FloBLN79
• Schnarchnase | 2.171 Beiträge | 2171 Punkte
Genau, bei dem Anderas waren wir auch, netter Typ
Zu deiner Geschwindigkeitssache: Wenn du wirklich, so wie du sagst, nur kurz hochbeschleunigt hast um andere Autos zu überholen, können die das gar nicht messen, wie denn auch. Die brauchen ja auch mit dem Videowagen eine gewisse Messstrecke damit dies verwertbar ist. Ich würde da auf jedenfall Widerspruch einlegen, was hast du schon zu verlieren
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05.08.2012 21:29
von
Xaero1982 (gelöscht)
Also relevant ist hier, da ich dem "Bescheid" entnehme, dass sie nicht mit einem Videowagen unterwegs waren, sondern es nur durch Augenschein wahrgenommen haben, ob sie eine weile hinter dir gefahren sind. Sie können dies auch durch Schetzung über ihren Tacho machen, allerdings sind da natürlich gewisse Voraussetzungen dran geknüpft. Sie brauchen ausreichend Zeit um gewisse Messpunkte fixieren zu können.
Also die werden dir das denke ich kaum nachweisen können, aber wie schon gesagt wurde: Wenn du eine Rechtsschutz hast nimm dir nen Anwalt, ansonsten wirds sicher nicht einfach entsprechend zu argumentieren und wenn du pech hast wirds dann einfach nur noch teurer.
Allerdings geh ich hier auch mal von sehr variablen Abständen aus und von daher kannst du es sicher versuchen.
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11.08.2012 19:48
von
Leo1987
• Hühner-Baron | 5.091 Beiträge | 5091 Punkte
12 Uhr ist morgen evtl. Etwas zu früh aber evtl. Auch nicht :-) soll ich dich morgen gegen halb 12 anrufen und Bescheid sagen ob um 12 oder erst spater ?
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
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