Hier mal der besagte auszug:
So, ich gebe dir Recht, jedoch sage ich dir auch das du Falsch liegst. Du kannst ja nichts dafür.
Hier ein kleiner Exkurs in das Zollrecht
Es gibt Verbote und Beschränkungen, die Verkleidung ist unter Beschränkungen einzuordnen.
Die Verkleidungen sind ja Replika, also nicht von Honda hergestellt. Eindeutig steht auf den meisten zumindestens ,, Honda, Fireblade, Repsol Hanspree usw.". Dieses sind mehr oder weniger Marken die somit quasi eine Fälschung symbolisieren, in Bezug auf die Verkleidungen. Nun ist es so, das der Zoll eine Software zur Verfügung hat, in der alle Marken und ihre Schutzrechte aufgeführt sind. Hierbei steht beschrieben wie man Fälschungen erkennt und sogar Bilder sind dabei. Dann natürlich auch der SchutzkreiS, quasi national oder international.
So nun kommt es dazu das festgestellt wird, dass es eine Fälschung ist, welches ja in der Tat ist. Dann kommt es nun drauf an ob ein kommerzieller Handel vorliegt, bei einer Verkleidung, ist dies nicht der Fall und selbst bei 2 noch nicht. Die Markenhersteller entscheiden ab welcher Menge was gemacht werden soll. Da eine Verkleidung für Honda lächerlich ist, um einen Rechtsstreit zu beginnen, wird dort auch nichts gemacht.Die Werbewirku g ist ja trotzdem gegeben, da die Artikel nach außen hin identisch aussehen.
Zusammenfassung
Privatperson dürfen sehr wohl gefälschte Sachen erwerben solange kein kommerzieller Handel Unterstellt wird.
Bei einer Firma sehr das schon anders aus, denn dort wäre schon 1 Artikel kommerziell wenn sie unter Ihrem Firmennamen bestellen.
Also Quintessenz daraus ist, keine Bange.
P.S. Es ist egal ob da Redbull draufsteht denn die Markenrechte an der Verkleidung hat in diesem Fall trotzdem Honda.