#101

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 14.04.2010 21:44
von Sepp. (gelöscht)
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Hubraum - Steuer
PS - Versicherung

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#102

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 15.04.2010 09:33
von Newbi • Windel-Wetzer | 29 Beiträge | 29 Punkte

Zitat von Sepp.
Bezüglich der Fristen erst mal folgendes:

[quote]

2 Jahre: Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)

5 Jahre: Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.

10 Jahre: Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a STGB) angeordnet worden ist.



Hallo Sepp,

schön ist an Dir, das Du dich nicht verpiselst wenn es um Dialoge geht.

Das Wort "KLAMMERN" der Punkte nicht vergessen!!! Hast Du z.B. im Januar 2010 ein Punkt bekommen wegen Geschwindigkeit oder Reifen oder Ampel,usw. so ist das ganze Jahr 2010 schon mal ein "Wartejahr". Ab 1.Januar 2011 bis 31.Dezember 2012 sind dann Deine 2 KALENDERJAHRE für den Entfall der Punkte aus Januar 2010 um. Also 1.1.2013 der Punkt weg.
SOLLTE(!!!!!!!) aber im Dezember 2012 ein weiterer Punkt dabei kommen, so klammert der alte Punkt den neuen Punkt für weitere 2 VOLLE KALENDERJAHRE.
Bei normalen Punkten maximal 5 Jahre bei Klammerung.
Bei Straftaten wie Nötigung, verursachter Unfall mit Körperverletzung, usw. bleiben diese 10 Jahre bestehen, durch KLAMMERUNG maximal 15 Jahre.

UND, hupen nutzen um jemanden "zu treiben", nicht um zu warnen oder als Überholsignal ausserhalb der Ortschaft zu nutzen, ist eine NÖTIGUNG.
Sehen wir doch alle mal, das von Hinten jemand kommt mit Lichthupe und Hupe und nahem Auffahren.
Das stellt eine Nötigung dar, die mit bis zu 7 Punkten geahndet werden kann!!

Und nun male Dir einmal aus, wie sich das Punktebild darstellt, wenn du einmal 3 Punkte hast, dann im nächsten Jahr eine Nötigung und dann alle 12 Monate einen wegen 75 in der Ortschaft oder so.
Wenn du dann wie ich eine zeitlang um die 180.000 Km im Jahr fährst(fdamals LKW international), biste schnell am Limit. Seit 1999 mache ich den Job nicht mehr, und fahre wesentlich weniger.

Mein fahrweise ist eigentlich nie soo extrem gewesen, nur wie oft.
Und ja, es gibt mehr korrupte Bullerein wie Du meinst.
In jungen Jahren habe ich viele Punkte bekommen wegen nicht eingetragene Sachen(Fahrwerk, Reifen, usw.).

Und viele meinen, wenn sie den Idiotentest bestehen, das dann die Punkte weg sind. Nein, das stimmt nicht. Die Punkte bleiben. Du bekommst nur nochmal ein "Kredit" von 9 Punkten.

Ich kann nur jeden raten der mehr wie 5-6 Punkte hat, einen ASP-Kurs zu machen(da fallen dann Punkte weg).

Und ich war nur bei uns in der Stadt damals in jeder Kontrolle, ob was war oder nicht. Auch meine Kollegen.

Ich erzähl mal eine kleine Geschichte:
Wir- alle damals um die 18-20- standen an einem Parkplatz immer im Sommer und trafen uns. Dort waren auch 3 Taxiparkplätze und etliche andere auch.
Wir hatten alle was getrunken, der mehr, der andere weniger. Es waren auch nicht alle mit Moped oder Auto da. 2 Kollegen hatten sich versehentlich auf dem Taxistand gestellt. Die Kollegen hatten auch etwas mehr getrunken wie erlaubt.
So kam die tolle essener Bullerei und fragte wem die beiden Autos gehören. Die beiden meldeten sich. Da sagte die Bullerei, die Autos müssen weg wegen Taxistand(nebenbei waren nie Taxis da).
Der Kollege fragte ob er die 2 Meter trotz Alkohol eben versetzen darf. Der Bulle, kein Problem...
Der andere Kollege rief seine Freundin an damit das Auto versetzt wird.
Lange rede kurzer Sinn......der eine Kollege hat den Lappen beim Fahrzeug starten schon weggehabt.Ein Abschleppdienst kam und schleppte sein Auto weg. Der andere Kollege durfte bezahlen, weil seine Freundin kam, bezahlen wegen Falschparken.
Da wurde gesagt von der Bullerei, euch allen nehmen wir irgendwann den Lappen weg, nur eine Frage der Zeit. Am Ende und nach gewisser Zeitwar es so.

Gruß

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#103

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 15.04.2010 11:24
von Sepp. (gelöscht)
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Nungut, ich muss eingestehen, dass wenn 180.000km im Jahr gefahren wird das ganze anders aussieht. Aber mal ehrlich, die wenigsten fahren solche Strecken.
Als "Normalsterblicher" sehe ich es als nicht all zu schwierig an unterm Punktelimit zu bleiben. Wer natürlich dann Rundumschläge ausholt wie 4 abgefahrene Reifen am Auto oder nicht eingetragenen Teilen, nunja ;)
Da kann man niemanden andern auser sich selbst verantwortlich machen.

Was die Korruption der Bullerei angeht kann ich nicht viel sagen. Das ist natürlich immer so ne Sache.
Ich für meinen Teil, und da bin ich mit Nichten der einzige, nutze recht gern die Lichthupte. Primär auf der Autobahn um Schleicher auf ihr Getrödel aufmerksam zu machen, um Überholvorgänge anzukündigen (völlig legal - wenn ich sehe dass ich irgendwo angerauscht komme und vor mir evtl einer rausziehen könnte) und so weiter. Nen Bulle der das ahndet muss mir schon ziemlich an der Ferse kleben. Das juckt doch keinen wirklich.

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#104

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 15.04.2010 13:46
von Newbi • Windel-Wetzer | 29 Beiträge | 29 Punkte

Zitat von Sepp.
Nungut, ich muss eingestehen, dass wenn 180.000km im Jahr gefahren wird das ganze anders aussieht. Aber mal ehrlich, die wenigsten fahren solche Strecken.
Als "Normalsterblicher" sehe ich es als nicht all zu schwierig an unterm Punktelimit zu bleiben. Wer natürlich dann Rundumschläge ausholt wie 4 abgefahrene Reifen am Auto oder nicht eingetragenen Teilen, nunja ;)
Da kann man niemanden andern auser sich selbst verantwortlich machen.

Was die Korruption der Bullerei angeht kann ich nicht viel sagen. Das ist natürlich immer so ne Sache.
Ich für meinen Teil, und da bin ich mit Nichten der einzige, nutze recht gern die Lichthupte. Primär auf der Autobahn um Schleicher auf ihr Getrödel aufmerksam zu machen, um Überholvorgänge anzukündigen (völlig legal - wenn ich sehe dass ich irgendwo angerauscht komme und vor mir evtl einer rausziehen könnte) und so weiter. Nen Bulle der das ahndet muss mir schon ziemlich an der Ferse kleben. Das juckt doch keinen wirklich.




Lichthupe ist nur ein reines Warnsignal!!! Da biste also schon in der Nötigung!
Wann fängt eine Nötigung an??? Wenn DU jemand schon alleine zum GASLUPFEN nötigst, oder zu Handlungen führst, die der genötigte nicht ohne dich gemacht hätte.
Straftatbestand, da gibt es richtig MECKER drauf, inkl. Führungszeugnis. Je noch Höhe(glaube ab 2000,-) wirst DU als Vorbestraft von da an geführt im Führungszeugnis.
Hupen ausserhalb der Ortschaft zum Ankündigen eines Überholvorganges ist erlaubt, innerorts nicht, nur als Warnsignal.

Ich hatte auch mal so einen als ich LKW fuhr. Ich war am überholen und auf gleicher Höhe wie der andere LKW. Da kam ein fetter 7er an mit Lichthupe, gedrängel rechts links, hupen...usw.
Ich als LKW Fahrer damals hatte ja das Schaublatt im Tacho, somit wusste ich ja was kommt. Ich scherrte nach rechts ein, da fuhr er neben mir und zeigte mir wild den Mittelfinger und hupte und wollte mich nach rechts drücken(grins, mit PKW). Ich rechnete damit, dass er sich vor mir setzt und mich ausbremsen würde. Das tat er auch paarmal heftig. Lt.Gesetz muß ich nur nachweisen, das ich mindestens einmal versucht habe, dem auszuweichen(Bremsen, Gaslupfen, Spur versetzen, usw.)
So nahm ich im LKW NUR das Gas weg(fällt sofort 1-2 Km/H). Was dann?
Er bremste nochmal heftig, und flog mit seinem 7er über die Leitplanke. Als ich dann stand und WIR(ich und der andere hintermir) zu ihm hingingen, fragte er, ob ich das auch gemacht hätte wenn Kinder dabei gewesen wären.
Da sagte ich zu ihm, wenn er nicht sofort etwas geschmeidiger wird, bekommt er so viele Laschen noch dazu, wo er die 12 Aposteln für eine Räuberbande hält.
Dank Tachoscheibe wurde es per Gutachter ausgewertet, und ich machte alles richtig.
ABER ICH HÄTTE es noch richtiger machen können, aber solche Spinner mag ich gar nicht. Entweder änderst du dein Verhalten im Verkehr, oder lernst die Gesetze besser was du musst und darfst. Das ist das Positive an den -meinen- Führerscheindilemma.
6 Monate später war Verhandlung, da stellte sich heraus, das er ANWALT war und seine Frau auch. Nun er wurde von seiner Frau vertreten, bekam 7 Punkte, 5000 DM Geldsrafe und 2 Jahre Entzug, und Lappen sofort vor dem Richter abgeben.
Nun fing ich erstmal an richtig, weil er richtig, richtig, richtig Arrogant war. Es wurde gesagt wie so oft zum Verurteilten: Sie können gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen bevor es rechtskräftig wird.
Was macht der Idiot??????!!!! Er legt Rechtsmittel ein, was ein Fest für mich!!! Den ab Urteil(entgültigen), läuft erst die Zeit des Entzuges!!! Der Unfall war 1997(mitrechnen)1. Verhandlung mitte 1998. Nächster Berufungstermin war 1999!! Also schon mal 1,5 Jahre so fast weg.

LEIDER WAR ICH JA ...im internationalen Fernverkehr, und konnte nicht immer zuverlässig 3 Wochen vorher sagen wo ich bin(Fähren, Streiks, Beladeprobleme, Pannen, usw.) Somit als Hauptzeuge unerlässlich. Ich kam bis Ende 99 2 mal nicht zum Termin entschuldigt und genehmigt. Dann ging ich zum Anwalt, der beantragte, dass ich 3 Wochen vorher unbezahlten Urlaub nehmen muß um zu erscheinen. Der Richter genehmigte unter vollen Bezahlung diesen Antrag. Also ca. 4000 Dm für Papa, und trotzdem gearbeitet bis ein Tag vorher.
Im Frühjahr 2000 dann das rechtskräftige Urteil, wie beim ersten Urteil. Und der Richter sagte, Sie als Jurist hätten besser taktieren können, erst recht mit der Zeit. Ab jetzt läuft der Entzug von 2 Jahren.

Das war mir ein riesen Fest!!

Mir nimmt nie mehr jemand den Lappen weg oder würgt mir ein rein. Weder Abstand, Geschwindigkeit(aßer Live) oder sonst was.
Dafür habe ich zuviel bezahlt und daraus gelernt "wie es geht".

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#105

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 15.04.2010 14:43
von Imperator316 • Fulltime-Profi | 505 Beiträge | 524 Punkte

Wenn das Urteil nicht Rechtskräftig war... warum musste er dann den Schein abgeben!?

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#106

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 10:14
von Snck3rs • Übernachtet im Forum! | 2.070 Beiträge | 2070 Punkte

Zitat von Newbi
Lichthupe ist nur ein reines Warnsignal!!! Da biste also schon in der Nötigung!




FALSCH! um einen Überholvorgang anzukündigen darf man die Lichthupe / Hupe sehr wohl benutzen, allerdings nicht im Dauerfeuer sondern nur kurz.

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#107

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 10:27
von Dr.EVIL • "Panda" | 5.540 Beiträge | 5560 Punkte

nicht umsonst klebt neben dem lichthupen hebel/schalter ein "pass" ;)

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#108

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 11:39
von Sepp. (gelöscht)
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Zitat von Snck3rs

Zitat von Newbi
Lichthupe ist nur ein reines Warnsignal!!! Da biste also schon in der Nötigung!




FALSCH! um einen Überholvorgang anzukündigen darf man die Lichthupe / Hupe sehr wohl benutzen, allerdings nicht im Dauerfeuer sondern nur kurz.




Richtig, aber nicht um einen in der selben Spur fahrenden Wagen drauf aufmerksam zu machen dass man überholen will und er auf die rechte Spur wechseln soll.

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#109

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 12:40
von Snck3rs • Übernachtet im Forum! | 2.070 Beiträge | 2070 Punkte

exakt und auch nur außerorts

zuletzt bearbeitet 16.04.2010 12:40 | nach oben springen

#110

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 13:18
von FrankXE • Windel-Wetzer | 35 Beiträge | 35 Punkte

Paragraph 12 StVO Absatz 4:

Zitat

Die Absicht des Überholens darf durch Warnzeichen kundgegeben werden, jedoch innerhalb geschlossener Ortschaften nur vom Hereinbrechen der Dunkelheit an und nur durch Leuchtzeichen ...



Das wusste ich auch noch nicht:

Zitat
Auch nicht erlaubt ist beispielsweise, andere entgegenkommende Fahrzeuge vor einem Blitzer zu warnen. Grund: Eine Radarkontrolle zählt nicht als Gefahr. Wenn Sie trotzdem aufblenden und erwischt werden, kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro erhoben werden.

zuletzt bearbeitet 16.04.2010 13:22 | nach oben springen

#111

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 14:21
von miche • Speed-Junkie | 321 Beiträge | 321 Punkte

auf die 10 euro is gschissn

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#112

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 15:12
von Snck3rs • Übernachtet im Forum! | 2.070 Beiträge | 2070 Punkte

Zitat
Auch nicht erlaubt ist beispielsweise, andere entgegenkommende Fahrzeuge vor einem Blitzer zu warnen. Grund: Eine Radarkontrolle zählt nicht als Gefahr. Wenn Sie trotzdem aufblenden und erwischt werden, kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro erhoben werden.



und ob das ne gefahr ist. stell dir mal vor es blitzt, derjenige erschrickt und fährt mit 180 in den graben.... davor muss man die anderen doch schützen

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#113

RE: Wann darf man offen fahren???

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 16.04.2010 21:45
von Newbi • Windel-Wetzer | 29 Beiträge | 29 Punkte

Zitat von Imperator316
Wenn das Urteil nicht Rechtskräftig war... warum musste er dann den Schein abgeben!?




...weil der Richter es per sofort anordnete, deswegen durfe er ja auch Rechtsmittel einlegen und machte es auch. Hätte er es nicht gemacht, hätte es ab diesem Tag gezählt, aber leider wurde DIES ja nicht Rechtskräftig, weil er dagegen einging.

Also wäre für ihn besser gewesen, sich den Mund abzuwischen und es mit einem Lächeln zu akzeptieren.

Das meinte letztendlich der Richter mit dem "taktieren, auch aus zeitlichen Grünen".

Dann habe ich versehentlich in einem anderen Beitrag geschrieben, dass meine 12er auf 98KW gedrosselt wird, natürlich auf 98 PS für den Anfang.
Kostete 210 Euronnen mit Tüv-Gutachter.
Werde nun mal fahren, lernen, und mich mit der 12er vertraut machen. Hochjuckeln kann man immer noch.

Hupen innerorts nur als Warnsignal(sonst verboten), ausserorts als Signal vor Überholvorgängen. Lichthupe ist immer ein Warnsignal!!!!! Also wird sowas schnell als NÖTIGUNG interpretiert......

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