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Hallo,
habe gerade festgestellt das meine Nase am Rahmen (Welche den Lenkeinschlag regelt) abgebrochen ist
Ich weiss das mein Moped mal nen Sturz hatte, beim Kauf ist mir das leider nicht aufgefallen :( Ich hatte keinen mit Ahnung dabei.
Kann man das reparieren? Evtl. "Alu-Schweissen"?
Hier ein paar Bilder:
https://www.dropbox.com/s/mxiqo777lo6dfh...0203_111208.jpg
https://www.dropbox.com/s/8ewlmy7gd2gdmc...0203_111234.jpg
Zitat von Sturzflug im Beitrag #3
eigentlich gilt sowas als totalschaden am Rahmen.
Ich hab die schöne hier gekauft,
Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1
und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(
Zitat von Dicke_Nudel im Beitrag #6
Ich hab die schöne hier gekauft,
Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1
und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(
Zitat von r-biker im Beitrag #7Zitat von Dicke_Nudel im Beitrag #6
Ich hab die schöne hier gekauft,
Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1
und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(
das rechtliche hat jetzt aber mit deinem thema nichts mehr zu tun - sorry aber da wirste wohl kein glück haben ihn zu belangen
Also rein rechtlich könntest du die Maschine zurück geben wenn im Kaufvertrag steht dass alle Unfallschäden beseitigt wurden.
Zusätzlich könntest du dich auch auf sein Angebot beziehen, denn hier steht er sei
Zitat
gelernte[r] Zweiradmechaniker
der alle Umbauten Fachgerecht in der Fachwerkstatt mühsam und zeitintensiv umbaute!
und:
Zitat
sodass alle schäden (ausser leichte kratzer an unvermeidbaren stellen) VOLLSTÄNDIG BESEITIGT(!) sind.
Da dies nicht stimmt würde ich den Verkäufer mal damit konfrontieren und sehen ob er sie zurück nimmt.
Falls nicht bleibt dir noch die Möglichkeit einen Anwalt zu konsultieren.
Ob sich der Aufwand lohnt und ob es günstiger ist als ein neuen Rahmen, weiss ich nicht.
Ebenso kann ich dir leider nicht sagen ob das auch von Erfolg gekrönt wäre, denn Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Rechtssystem leider 2 völlig unterschiedliche Dinge.
Zitat von -Maverick- im Beitrag #12Zitat von r-biker im Beitrag #7Zitat von Dicke_Nudel im Beitrag #6
Ich hab die schöne hier gekauft,
Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1
und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(
das rechtliche hat jetzt aber mit deinem thema nichts mehr zu tun - sorry aber da wirste wohl kein glück haben ihn zu belangen
Ob das so ist wüde ich jetzt mal in Frage stellen. Immerhin schreibt er:
sodass alle schäden (ausser leichte kratzer an unvermeidbaren stellen) VOLLSTÄNDIG BESEITIGT(!) sind.
Allerdings wird dir das wenig bringen, wenn du das Mopped behalten willst. Instandsetzen wird er das wohl auch nicht vernünftig und so gesehen wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als einen neuen Rahmen zu besorgen. Bis zum Tüv kannste dir bestimmt Zeit lassen, von da an wirds aber nichts mehr da du den Tüv damit nicht bekommst, es sei denn der Tüver ist blind.
Zitat von -Maverick- im Beitrag #12
[quote=r-biker|p8763216][quote=Dicke_Nudel|p8763215]Ich hab die schöne hier gekauft,
Bis zum Tüv kannste dir bestimmt Zeit lassen, von da an wirds aber nichts mehr da du den Tüv damit nicht bekommst, es sei denn der Tüver ist blind.
Mit den Vorbesitzern ist so eine Sache. Hab selbst mal ein Moped verkauft was 7 Vorbesitzer hatte und ich nur 5 angegeben habe. Dies war von mir nicht absichtlich da zwei nachnahmen gleich waren und ich davonausging es handelte sich nur um ein Umzug.
Das ganze ging vor Gericht. Um es abzu kürzen: da alle Unterlagen ausgehändigt wurden und es nur vom Interesse ist ob Erstbisitzer wurde alles fallengelassen unser gute hatte noch mehr kosten.
Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer waren, so rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers. Denn dieser Mangel ist unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, weil es sich nicht erheblich auf den Kaufpreis auswirkt, ob ein Gebrauchtwagen drei oder vier Vorbesitzer hatte. Erhebliche preisbildende Bedeutung hat nur die Frage, ob ein Fahrzeug aus erster Hand verkauft wird oder nicht.
Trotzdem denke ich das man da was hinpfuschen kann! Bei uns wird Aluminium so wie Grauguss geschweißt warum also das nicht.
Gebe nicht zu schnell auf.
Zitat von honigtoni im Beitrag #18
Mit den Vorbesitzern ist so eine Sache. Hab selbst mal ein Moped verkauft was 7 Vorbesitzer hatte und ich nur 5 angegeben habe. Dies war von mir nicht absichtlich da zwei nachnahmen gleich waren und ich davonausging es handelte sich nur um ein Umzug.
Das ganze ging vor Gericht. Um es abzu kürzen: da alle Unterlagen ausgehändigt wurden und es nur vom Interesse ist ob Erstbisitzer wurde alles fallengelassen unser gute hatte noch mehr kosten.
Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer waren, so rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers. Denn dieser Mangel ist unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, weil es sich nicht erheblich auf den Kaufpreis auswirkt, ob ein Gebrauchtwagen drei oder vier Vorbesitzer hatte. Erhebliche preisbildende Bedeutung hat nur die Frage, ob ein Fahrzeug aus erster Hand verkauft wird oder nicht.
Trotzdem denke ich das man da was hinpfuschen kann! Bei uns wird Aluminium so wie Grauguss geschweißt warum also das nicht.
Gebe nicht zu schnell auf.
schweissen am -rahmen ist grundsätzlich verboten,es gibt zwar fachbetrieb die so etwas können,aber dann nur am hilfsrahmen,oder an nicht so eklatant wichtigen stellen,wie eben dem lenkkopf. durch nachträgliches schweissen wird das materialgefüge verändert,und die bleibende steifigkeit bzw festigkeit ist nur durch zerstören zu prüfen.... zumal sich solch ein Rahmen aus alu-legierung auch durch die hitzeeinwirkung schnell verzieht.
Wenn ein Tüv mal genau prüft,und feststellt das der rahmen,bzw der anschlag schrott ist,is es auch vorbei mit zu nem anderen gehen.
Und wenn der Verkäufer,der angeblich selbst gerichtet hat,das verschweigt,bzw. bestreitet,dann ist das Arglistige Täuschung,zumal er ja angeblich selber vom fach ist.
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