#1

Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 12:19
von Dicke_Nudel • Gummibrenner | 135 Beiträge | 135 Punkte

Hallo,

habe gerade festgestellt das meine Nase am Rahmen (Welche den Lenkeinschlag regelt) abgebrochen ist

Ich weiss das mein Moped mal nen Sturz hatte, beim Kauf ist mir das leider nicht aufgefallen :( Ich hatte keinen mit Ahnung dabei.
Kann man das reparieren? Evtl. "Alu-Schweissen"?

Hier ein paar Bilder:
https://www.dropbox.com/s/mxiqo777lo6dfh...0203_111208.jpg
https://www.dropbox.com/s/8ewlmy7gd2gdmc...0203_111234.jpg

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#2

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 12:50
von kalochero • "Tittenvertreter" | 4.146 Beiträge | 4146 Punkte

Warst du nicht auch der, wo der Tacho überall gebrochen ist? Was treibst du denn mit deinem Moped?
Glaube nicht, dass man das nochmal so geschweisst bekommt, wies sein soll.

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#3

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 12:52
von Sturzflug (gelöscht)
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eigentlich gilt sowas als totalschaden am Rahmen.

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#4

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 13:06
von Dicke_Nudel • Gummibrenner | 135 Beiträge | 135 Punkte

Zitat von Sturzflug im Beitrag #3
eigentlich gilt sowas als totalschaden am Rahmen.

Das wollt ich nicht hören :(
Scheisse. Was sagt die Rennleitung zu sowas?

Übrigens mein Tacho hat eigentlich nur verkrazte Scheiben, sonst ist der noch super. Auf die Scheiben guckt man halt ständig und das nervt mich bissl.

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#5

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 13:26
von Sturzflug (gelöscht)
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die rennleitung garnichts,der Tüv macht die probleme.

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#6

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 13:35
von Dicke_Nudel • Gummibrenner | 135 Beiträge | 135 Punkte
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Ich hab die schöne hier gekauft,

Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1

und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(


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#7

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 13:41
von r-biker • Ninja-Fetischist | 750 Beiträge | 1100 Punkte
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Zitat von Dicke_Nudel im Beitrag #6
Ich hab die schöne hier gekauft,

Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1

und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(


das rechtliche hat jetzt aber mit deinem thema nichts mehr zu tun - sorry aber da wirste wohl kein glück haben ihn zu belangen

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#8

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:20
von SteiniDer Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte

Guck mal in die bastelecke. Da findest hilfe zu deinem problem

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#9

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:22
von Dicke_Nudel • Gummibrenner | 135 Beiträge | 135 Punkte

Zitat von Steini im Beitrag #8
Guck mal in die bastelecke. Da findest hilfe zu deinem problem


Hallo Steini,

bei mir ist die Nase am Rahmen gebrochen. Siehe Bilder. Nicht die untere Gabelbrücke.
In der Bastelecke sieht man sehr schön wie die Nase noch da ist.

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#10

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:27
von Sturzflug (gelöscht)
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ich denke sogar,das es mit schweissen dort schlecht ist,weil ja auch das lenkkopflager da sitzt.......

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#11

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:28
von Taz Devil • Übernachtet im Forum! | 21.330 Beiträge | 22708 Punkte


Schweißarbeiten und Rahmen?

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#12

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:38
von -Maverick- • Ninja-Fetischist | 1.863 Beiträge | 1939 Punkte
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Zitat von r-biker im Beitrag #7
Zitat von Dicke_Nudel im Beitrag #6
Ich hab die schöne hier gekauft,

Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1

und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(


das rechtliche hat jetzt aber mit deinem thema nichts mehr zu tun - sorry aber da wirste wohl kein glück haben ihn zu belangen



Ob das so ist wüde ich jetzt mal in Frage stellen. Immerhin schreibt er:
sodass alle schäden (ausser leichte kratzer an unvermeidbaren stellen) VOLLSTÄNDIG BESEITIGT(!) sind.

Allerdings wird dir das wenig bringen, wenn du das Mopped behalten willst. Instandsetzen wird er das wohl auch nicht vernünftig und so gesehen wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als einen neuen Rahmen zu besorgen. Bis zum Tüv kannste dir bestimmt Zeit lassen, von da an wirds aber nichts mehr da du den Tüv damit nicht bekommst, es sei denn der Tüver ist blind.

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#13

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:41
von Bananenrepublik • Fulltime-Profi | 568 Beiträge | 568 Punkte

Also rein rechtlich könntest du die Maschine zurück geben wenn im Kaufvertrag steht dass alle Unfallschäden beseitigt wurden.
Zusätzlich könntest du dich auch auf sein Angebot beziehen, denn hier steht er sei

Zitat
gelernte[r] Zweiradmechaniker
der alle Umbauten Fachgerecht in der Fachwerkstatt mühsam und zeitintensiv umbaute!


und:

Zitat
sodass alle schäden (ausser leichte kratzer an unvermeidbaren stellen) VOLLSTÄNDIG BESEITIGT(!) sind.



Da dies nicht stimmt würde ich den Verkäufer mal damit konfrontieren und sehen ob er sie zurück nimmt.
Falls nicht bleibt dir noch die Möglichkeit einen Anwalt zu konsultieren.

Ob sich der Aufwand lohnt und ob es günstiger ist als ein neuen Rahmen, weiss ich nicht.
Ebenso kann ich dir leider nicht sagen ob das auch von Erfolg gekrönt wäre, denn Recht haben und Recht bekommen sind in unserem Rechtssystem leider 2 völlig unterschiedliche Dinge.

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#14

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:43
von Dicke_Nudel • Gummibrenner | 135 Beiträge | 135 Punkte
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Zitat von -Maverick- im Beitrag #12
Zitat von r-biker im Beitrag #7
Zitat von Dicke_Nudel im Beitrag #6
Ich hab die schöne hier gekauft,

Werbung: http://www.ebay.de/itm/170927893189;jses...3189%26_rdc%3D1

und der junge Mann hat auf mich einen seriösen und ehrlichen Eindruck gemacht.
Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. So wie er das da beschreibt, ist das gelogen. Die Nase ist ab und er wusste das. Fühle mich total Betrogen :(


das rechtliche hat jetzt aber mit deinem thema nichts mehr zu tun - sorry aber da wirste wohl kein glück haben ihn zu belangen



Ob das so ist wüde ich jetzt mal in Frage stellen. Immerhin schreibt er:
sodass alle schäden (ausser leichte kratzer an unvermeidbaren stellen) VOLLSTÄNDIG BESEITIGT(!) sind.

Allerdings wird dir das wenig bringen, wenn du das Mopped behalten willst. Instandsetzen wird er das wohl auch nicht vernünftig und so gesehen wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als einen neuen Rahmen zu besorgen. Bis zum Tüv kannste dir bestimmt Zeit lassen, von da an wirds aber nichts mehr da du den Tüv damit nicht bekommst, es sei denn der Tüver ist blind.

Ich habe gerade Schriftlichen kontakt mit ihm, er wiegelt ab und versucht es als mini-Schade darzustellen.
Sagt ich soll zum GTÜ gehen, da gibts keine Probleme...

Habe ihm nun folgendes geschrieben:

Da ist schon was dran was du sagst, klar.

Aber dennoch ist das nun mal ein Schaden der nicht von der Hand zu weisen ist. Wenn das kein so großes Problem wäre, würdest du mich ja nicht zum GTÜ senden. Weil die halt etwas schlampig sind und nicht danach sehen. Klar. Das heisst aber nicht, dass der Schaden nicht da ist, nur weil es keiner merkt.

Laut Vertrag und ebay ist aber solch ein Schaden explizit von dir ausgeschlossen worden.
Ich will jetzt keinen großen Stress machen.

Ich sprech mal mit dem TÜV / GTÜ und wenn die sagen, das sowas absolut nicht geht und der Rahmen Schrott ist werden wir nochmal über die ganze Sache reden müssen. Damit ist nämlich der Vertrag nichtig.
Du wusstest davon und hast aber was anderes gesagt / geschrieben.

Nimms mir nicht übel, ich habe ja schon ein Auge zugedrückt als ich festgestellt habe, dass es statt 2 doch 5 Besitzer im Fahrzeugbrief sind (Anm. Habe den Brief erst bei Geldübergabe gesehen). Aber der Schaden am Rahmen geht mir dann doch zu weit.

Glaub mir keiner ist gerade so unglücklich wie ich.

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#15

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:53
von r-biker • Ninja-Fetischist | 750 Beiträge | 1100 Punkte

Zitat von -Maverick- im Beitrag #12
[quote=r-biker|p8763216][quote=Dicke_Nudel|p8763215]Ich hab die schöne hier gekauft,
Bis zum Tüv kannste dir bestimmt Zeit lassen, von da an wirds aber nichts mehr da du den Tüv damit nicht bekommst, es sei denn der Tüver ist blind.


der tüv lief aber nur bis 03/12 - wenn er also das mopped fahren will is es nichts mit zeit lassen ...

zuletzt bearbeitet 03.02.2013 14:55 | nach oben springen

#16

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:56
von Otto • Fulltime-Profi | 733 Beiträge | 923 Punkte

Vorsicht, diese "private" Kommunikation mit dem Verkäufer solltest du strikt unterlassen. In so einem Fall immer nur mit Anwalt! Du weißt gar nicht, was für Aussagen/ Zugeständinsse du in rechtlicher Hinsicht da tuts.

Gruß Otto

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#17

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 14:57
von Bananenrepublik • Fulltime-Profi | 568 Beiträge | 568 Punkte

Nicht handeln, der kriegt die Kiste zurück! Schaden am Tacho, Schaden am Rahmen und mehr Vorbesitzer als angegeben!
Also ich würde spätestens jetzt alle Angaben von ihm in Frage stellen. zum Beispiel den Kilometerstand.

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#18

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 15:16
von honigtoni • Speed-Junkie | 203 Beiträge | 279 Punkte

Mit den Vorbesitzern ist so eine Sache. Hab selbst mal ein Moped verkauft was 7 Vorbesitzer hatte und ich nur 5 angegeben habe. Dies war von mir nicht absichtlich da zwei nachnahmen gleich waren und ich davonausging es handelte sich nur um ein Umzug.
Das ganze ging vor Gericht. Um es abzu kürzen: da alle Unterlagen ausgehändigt wurden und es nur vom Interesse ist ob Erstbisitzer wurde alles fallengelassen unser gute hatte noch mehr kosten.


Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer waren, so rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers. Denn dieser Mangel ist unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, weil es sich nicht erheblich auf den Kaufpreis auswirkt, ob ein Gebrauchtwagen drei oder vier Vorbesitzer hatte. Erhebliche preisbildende Bedeutung hat nur die Frage, ob ein Fahrzeug aus erster Hand verkauft wird oder nicht.


Trotzdem denke ich das man da was hinpfuschen kann! Bei uns wird Aluminium so wie Grauguss geschweißt warum also das nicht.
Gebe nicht zu schnell auf.

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#19

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 15:22
von Dicke_Nudel • Gummibrenner | 135 Beiträge | 135 Punkte

Zitat von honigtoni im Beitrag #18
Mit den Vorbesitzern ist so eine Sache. Hab selbst mal ein Moped verkauft was 7 Vorbesitzer hatte und ich nur 5 angegeben habe. Dies war von mir nicht absichtlich da zwei nachnahmen gleich waren und ich davonausging es handelte sich nur um ein Umzug.
Das ganze ging vor Gericht. Um es abzu kürzen: da alle Unterlagen ausgehändigt wurden und es nur vom Interesse ist ob Erstbisitzer wurde alles fallengelassen unser gute hatte noch mehr kosten.


Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer waren, so rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers. Denn dieser Mangel ist unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, weil es sich nicht erheblich auf den Kaufpreis auswirkt, ob ein Gebrauchtwagen drei oder vier Vorbesitzer hatte. Erhebliche preisbildende Bedeutung hat nur die Frage, ob ein Fahrzeug aus erster Hand verkauft wird oder nicht.


Trotzdem denke ich das man da was hinpfuschen kann! Bei uns wird Aluminium so wie Grauguss geschweißt warum also das nicht.
Gebe nicht zu schnell auf.


Ne. Das Mopped ist Schrott. Ich denke ich werde nun Morgen mit dem TÜV reden. Wenn die sagen das da nix mehr zu machen ist wird der Kauf rückgängig gemacht.
Im Vertrag und ebay steht ganz klar das alle Schäden beseitigt sind. Das ist ja kein Mini Schaden der mal übersehen werden kann.

Wenn er sich nicht kooperativ zeigt, was ich nicht hoffe, muss ich einen Anwalt dazuschalten. Fertig.

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#20

RE: Lenkeinschlagbegrenzung Nase am Rahmen abgebrochen

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 03.02.2013 15:27
von Sturzflug (gelöscht)
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schweissen am -rahmen ist grundsätzlich verboten,es gibt zwar fachbetrieb die so etwas können,aber dann nur am hilfsrahmen,oder an nicht so eklatant wichtigen stellen,wie eben dem lenkkopf. durch nachträgliches schweissen wird das materialgefüge verändert,und die bleibende steifigkeit bzw festigkeit ist nur durch zerstören zu prüfen.... zumal sich solch ein Rahmen aus alu-legierung auch durch die hitzeeinwirkung schnell verzieht.

Wenn ein Tüv mal genau prüft,und feststellt das der rahmen,bzw der anschlag schrott ist,is es auch vorbei mit zu nem anderen gehen.

Und wenn der Verkäufer,der angeblich selbst gerichtet hat,das verschweigt,bzw. bestreitet,dann ist das Arglistige Täuschung,zumal er ja angeblich selber vom fach ist.

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