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Sei froh, dass es jetzt auffällt, und nicht in 2 Jahren beim Tüv.
Solltest du sie zurückgeben müssen, findest du sicherlich eine andere.
Im Forum wird auch das ein oder andere Mopped verkauft und die sind meist besser als alles andere und der Preis ist bei einigen sehr fair.
Lass dich nicht unterkriegen und seh zu, dass nicht mehr Kosten entstehen als notwendig, damit sich die Sache auch noch lohnt.
Zitat von -Maverick- im Beitrag #22
Sei froh, dass es jetzt auffällt, und nicht in 2 Jahren beim Tüv.
Solltest du sie zurückgeben müssen, findest du sicherlich eine andere.
Im Forum wird auch das ein oder andere Mopped verkauft und die sind meist besser als alles andere und der Preis ist bei einigen sehr fair.
Lass dich nicht unterkriegen und seh zu, dass nicht mehr Kosten entstehen als notwendig, damit sich die Sache auch noch lohnt.
Lass den Brief vom Anwalt schreiben. Anwalt heisst ja nicht direkt dass du vor Gericht ziehst.
Ein Brief vom Anwalt hat aber schon direkt eine ganz andere Wirkung. Er wird wissen dass du im Recht bist und er vor Gericht verlieren würde.
Dein Anwalt soll dann halt schreiben dass der Kaufvertrag nichtig ist und du dein Geld zurück bekommst. Wenn er die Kiste dann zurück nimmt, hast du zwar die Anwaltskosten aber immerhin schnell Ruhe.
Hast du zufällig ne Rechtsschutzversicherung? Dann wirds dich nichtmal was kosten.
Zitat von Sven92 im Beitrag #26
ich weiß ja nicht wie das bei ebay Fahrzeugkäufen ist
ob man noch zurücktreten kann wenn man das Fahrzeug abholt...
aber der letzte Satz: "Es gilt, gekauft wie gesehen" schließt ihn eigentlich von einer Haftung von irgendwas aus.... aber ich kann bei Interesse mal meinen Dad fragen der ist Anwalt
Ich hab auch mal ne Mopete gekauft. Da stand auch in der Beschreibung alles Top. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass das Ding nen Unfall hatte und die ZKD hinüber ist.
Ich hab den Menschen angezeigt und das Verfahren wurde nach 2 Monaten eingestellt.
Beim Privatkauf fällt das unter persönliches Pech. Wenn du es zivilrechtlich versuchst, dann nur mit Rechtschutz. Ich hab auf jeden Fall gar nix bekommen.
Sorry wenn ich mich hier mal einklinke aber:
Traurig das sowas erst nach über 3 Monaten auffällt....
Was mich aber wirklich stutzig macht ist, in einem Deiner ersten Beiträge hast Du geschrieben, jemand versuchte Dein Mopped zu klauen und Du wolltest die obere Gabelbrücke tauschen. Vielleicht ist der Schaden ja beim versuchten Klau entstanden, oder dein "Zweiradmechankiker" hat den Schaden verursacht. Nur als Überlegung....
Und was mich angeht, nach 3 Monaten würde ich an der stellel des Verkäufers das Ding definitiv nicht zurück nehmen, da kann man sich ja nicht sicher sein, das der Schaden nicht durch den Käufer verursacht wurde. Soll keine Anschuldigung sein, nur zum Nachdenken anregen
Wie schon geschrieben wurde kann eine Fachwerkstatt das schweißen. Bau das Teil auseinander .... schicke den Rahmen dort hin und lasse es machen. Das kostet ca 250 EURO + Versand (oder du bringst ihn selber hin.
Du bekommst von der Werkstatt ein Schrieb mit so das es auch beim TüV keine Probleme geben wird. Es ist kein Rahmenbruch in dem Sinne sondern "nur" ein angesetzter Anschlag. Das kann man also wieder herrichten.
Ob sich das lohnt ist eine andere Frage .....
eBay käufe, auch wenn sie Privat abgeschlossen sind können rückgängig gemacht werden bei arglistiger Täuschung oder Betrugsversuch. Also Anwalt einschalten ..... der Rahmen ist so wie er verkauft wurde nicht Strassentauglich und somit wertlos.
Zitat von Olli_05 im Beitrag #29
Sorry wenn ich mich hier mal einklinke aber:
Traurig das sowas erst nach über 3 Monaten auffällt....
Was mich aber wirklich stutzig macht ist, in einem Deiner ersten Beiträge hast Du geschrieben, jemand versuchte Dein Mopped zu klauen und Du wolltest die obere Gabelbrücke tauschen. Vielleicht ist der Schaden ja beim versuchten Klau entstanden, oder dein "Zweiradmechankiker" hat den Schaden verursacht. Nur als Überlegung....
Und was mich angeht, nach 3 Monaten würde ich an der stellel des Verkäufers das Ding definitiv nicht zurück nehmen, da kann man sich ja nicht sicher sein, das der Schaden nicht durch den Käufer verursacht wurde. Soll keine Anschuldigung sein, nur zum Nachdenken anregen
So ich hab mal mit meinem Dad gelabert und der meint ohne jetzt sich irgendwas angucken zu müssen das da nix mehr zu machen ist.
Es hätte dir vor der Geldübergabe auffallen müssen um das zu anulieren. Selbst der ADAC Vertrag wird irgendwo die Klausel drin haben mit dem Haftungsausschluss für ihn.
Zu dem Beschriebenen bei ebay hat mein Dad gesagt das das nur eine "Anpreisung" ist und somit nicht alles drinsteht/drinstehen muss.
Deshalb wie gesagt "gekauft wie gesehen" lässt sich nix mehr machen...
Zitat von Sven92 im Beitrag #32
So ich hab mal mit meinem Dad gelabert und der meint ohne jetzt sich irgendwas angucken zu müssen das da nix mehr zu machen ist.
Es hätte dir vor der Geldübergabe auffallen müssen um das zu anulieren. Selbst der ADAC Vertrag wird irgendwo die Klausel drin haben mit dem Haftungsausschluss für ihn.
Zu dem Beschriebenen bei ebay hat mein Dad gesagt das das nur eine "Anpreisung" ist und somit nicht alles drinsteht/drinstehen muss.
Deshalb wie gesagt "gekauft wie gesehen" lässt sich nix mehr machen...
Zitat von Sven92 im Beitrag #32
So ich hab mal mit meinem Dad gelabert und der meint ohne jetzt sich irgendwas angucken zu müssen das da nix mehr zu machen ist.
Es hätte dir vor der Geldübergabe auffallen müssen um das zu anulieren. Selbst der ADAC Vertrag wird irgendwo die Klausel drin haben mit dem Haftungsausschluss für ihn.
Zu dem Beschriebenen bei ebay hat mein Dad gesagt das das nur eine "Anpreisung" ist und somit nicht alles drinsteht/drinstehen muss.
Deshalb wie gesagt "gekauft wie gesehen" lässt sich nix mehr machen...
Hallo,
er hat ja geschrieben das er Vordere Gabel ausgetauscht hat. Jedenfalls laut ebay.
Damit passt is klar warum die Gabelbrücke noch intakt ist.
Ich mache das so wie du sagtest:
1. TÜV Telefonisch fragen evtl. vorbeigehen mit Bildern.
2. ADAC Rechtsberatung anrufen und mich mal aufklären lassen.
Dann schau ich weiter. Wobei ich jetzt schon sehe das ich mir keine Hoffnungen machen muss. Evtl kann ich das Ding als Schrauberfahrzeug verkaufen. Sind sehr viele Schicke Dinge dran die was kosten. Das würde mein Schulgeld drücken.
Ich denke, dass jegliche Investitionen in das Fahrzeug meine Kosten nur erhöhen. Ich bin kein Schrauber und nen Rahmen verschicken kann ich nicht. Ich würde das Ding nicht mehr zusammengeschraubt bekommen..
..als Laie sag ich mal: Ein Fahrzeug, das einen Unfall hatte, muß beim verkauf dem käufer gesagt werden! Das hat er aber im ebay-text! Habt ihr ein Kaufvertrag gemacht? Steht da drin "Unfallfahrzeug"? Und dann aber doch gekauft wie besehen...ich denke, wenn du nicht kostemlose Beratung vom Anwalt bekommts. müßte das schwierig werden. Ein abgebrochener lenkanschlag müsste man aber direkt beim Reinschieben in die Garage bei der Rangierarbeit merken????
Ansonst Kawahändler fragen, was ein Blanko-Ersatzrahmen kostet, den umbau versuch so weit wie möglich selber zu machen. Zum Beispiel Motor umhängen als auftrag vergeben nebst Kabelbaum mit umhängen. Der rest ist ein Wochenende arbeit.
oder ein gebrauchten intakten rahmen kaufen und umbauen. wegen dem Rahmen gibt man das moped doch nicht weg!!!!
Zitat von Gladr im Beitrag #36
..als Laie sag ich mal: Ein Fahrzeug, das einen Unfall hatte, muß beim verkauf dem käufer gesagt werden! Das hat er aber im ebay-text! Habt ihr ein Kaufvertrag gemacht? Steht da drin "Unfallfahrzeug"? Und dann aber doch gekauft wie besehen...ich denke, wenn du nicht kostemlose Beratung vom Anwalt bekommts. müßte das schwierig werden. Ein abgebrochener lenkanschlag müsste man aber direkt beim Reinschieben in die Garage bei der Rangierarbeit merken????
Ansonst Kawahändler fragen, was ein Blanko-Ersatzrahmen kostet, den umbau versuch so weit wie möglich selber zu machen. Zum Beispiel Motor umhängen als auftrag vergeben nebst Kabelbaum mit umhängen. Der rest ist ein Wochenende arbeit.
oder ein gebrauchten intakten rahmen kaufen und umbauen. wegen dem Rahmen gibt man das moped doch nicht weg!!!!
Hast du dir das mal alles durchgelesen?
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Vielleicht findet sich darin etwas, was dir weiterhelfen konnte. Wichtig ist auch immer, wer in der Beweispflicht ist. Wenn du jemanden beschuldigst, das/sie er etwas verschwiegen hat, musst du es auch nachweisen können.
Zitat von Joersch im Beitrag #38
Hast du dir das mal alles durchgelesen?
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Vielleicht findet sich darin etwas, was dir weiterhelfen konnte. Wichtig ist auch immer, wer in der Beweispflicht ist. Wenn du jemanden beschuldigst, das/sie er etwas verschwiegen hat, musst du es auch nachweisen können.
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